Ferien mit Haustier
Gehören Hunde und Katzen zum Handgepäck?

Touristen nehmen immer öfter ihren Hund oder ihre Katze mit in die Ferien. Und mehr Schweizer nehmen ihre Haustiere auch im Flugzeug. Airlines verzeichnen einen deutlichen Anstieg tierischer Passagiere. Tierschützer warnen jedoch vor dem Stress für die Tiere.
Publiziert: 16.07.2022 um 03:53 Uhr
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Aktualisiert: 25.07.2024 um 08:20 Uhr
Christian Maurer

Immer mehr Tierfreunde mögen sich auch in den Ferien nicht von ihren Lieblingen trennen. Sie nehmen die Vierbeiner auch dann mit, wenn sie mit dem Flugzeug verreisen. Die Schweizer Airlines gelten sogar als besonders tierfreundlich, bei ihnen darf fast jedes Haustier mit. Wenn nicht in der Passagierkabine, dann im Frachtraum in einer speziellen Transportbox.

In der Kabine dürfen nur Hunde und Katzen fliegen, die mit ihrer Transporttasche nicht schwerer als acht Kilo sind. Als Fracht kann grundsätzlich jedes Tier transportiert werden. Entsprechend steigen die Zahlen bei den tierischen Passagieren sprunghaft an.

Diese Unterlage brauchen Haustiere

Der Transport von Tieren auf dem Luftweg und die Einreise unterliegen gesetzlichen Regulierungen, die sich von Land zu Land stark unterscheiden. Wer mit Tieren reist, muss sicherstellen, dass alle nötigen Dokumente vorhanden sind – Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrpapiere sowie Gesundheits- und Impfbescheinigungen. Wenn ein Tier wegen ungenügender Impfungen nicht einreisen darf, muss der Besitzer die Kosten für den sofortigen Rückflug übernehmen.

Die Schweizer Airlines gelten als besonders tierfreundlich, bei ihnen darf fast jedes Haustier mit.
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Pro Passagier erlaubt die Swiss zwei Tiere – entweder beide in der Kabine, beide im Gepäckraum oder je eines. Hunde und Katzen dürfen erst ab einem Alter von vollendeten zwölf Wochen reisen. Für Flüge in die und aus den USA ist es ab 16 Wochen erlaubt. Für die Reise im Frachtraum hat die internationale Luftfahrtbehörde IATA zudem Richtlinien für die Transportbehälter erlassen.

Bei Direktflügen in die Schweiz werden Tiere vom Flughafenzoll kontrolliert. Sollte das Tier nicht den Einfuhrbedingungen entsprechen, wird es vom grenztierärztlichen Dienst konfisziert und muss sofort ins Herkunftsland zurück. Die Kosten dafür trägt der Mensch, der das Tier mitgebracht hat. Wenn der Rücktransport nicht innerhalb von zehn Tagen möglich ist, wird das Tier eingeschläfert.

Immer mehr Haustier-Passagiere

Die Tierstation am Zürcher Flughafen betreut reisende Tiere. Für Hunde und Katzen in der Kabine gelten strikte Regeln: Das Tier muss sich in einer wasserdichten Softbox-Tasche befinden, die eine ausreichende Luftzufuhr gewährleistet. Die Tasche darf nicht grösser sein als ein normales Handgepäckstück, nämlich 55 mal 40 mal 23 Zentimeter. Die Tasche muss an Bord immer geschlossen sein, der Kopf des Tieres darf nicht aus dem Transportbehälter herausschauen, und es darf die Box nicht verlassen. Die Box muss zudem während des ganzen Fluges unter dem Sitz verstaut bleiben. Diese Regeln gelten bei der Swiss.

Die Gebühren für den Transport Ihres Haustieres ist abhängig von Ihrem Reiseziel sowie von der Grösse des Tieres. Fliegen kleine Hunde oder Katzen im Handgepäck mit, ist das bei der Swiss relativ günstig: Innerhalb Europas kostet es 69 bis 92 Franken pro Weg, nach Übersee sind es 103 bis 126 Franken. Edelweiss ist noch ein bisschen billiger, mit 60 Franken pro Weg in Europa und 90 Franken nach Übersee.

Grosse Tiere sind teuer

Sind die Tiere grösser, wirds schnell teuer: bis zu 437 Franken pro Weg nach Übersee bei der Swiss, bei Edelweiss bis zu 360 Franken. Dazu kommen die Kosten für die Transportbox, die noch mal ein paar Hundert Franken betragen können.

Für dieses Geld kann man seinen Hund oder die Katze getrost auch in eine Tierpension inklusive Verpflegung geben. Oder, grosser Luxus für das Tier, einen Hunde- oder Katzensitter organisieren. 

Tierschützer raten ab

Tierschützer raten denn auch vom Ferienflug für Haustiere ab. Flugreisen sind meistens unnötiger Stress. Es ist sinnvoller, mit dem Hund auf dem Landweg zu verreisen. Und Katzen bleiben sowieso lieber zu Hause.

Info für Ferien mit Haustier

Papiere: Für den Grenzübertritt ist der Heimtierpass notwendig. Es können auch zusätzlich ein Gesundheitszeugnis und/oder andere Formalitäten verlangt werden. 

Gesundheit: Im Normalfall wird eine gültige Tollwutimpfung verlangt. Es können auch Parasitenbehandlungen oder Blutanalysen Bedingung sein. 

Achtung: Blutanalysen und die Erstellung der entsprechenden Dokumente können mehrere Wochen beanspruchen. 

Kennzeichnung: Ein Mikrochip ist für die meisten Grenzübertritte obligatorisch. 

Spezifische Vorschriften: In einigen Ländern herrscht Einreiseverbot für kupierte Hunde, Rasseverbote und/oder Maulkorbpflicht.

Infos für die Wiedereinreise in die Schweiz sowie die Adressen der ausländischen Veterinärbehörden weltweit erhalten Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bern, Tel. +41 (0)58 463 30 33, www.blv.admin.ch, E-Mail: info@blv.ch. 

Papiere: Für den Grenzübertritt ist der Heimtierpass notwendig. Es können auch zusätzlich ein Gesundheitszeugnis und/oder andere Formalitäten verlangt werden. 

Gesundheit: Im Normalfall wird eine gültige Tollwutimpfung verlangt. Es können auch Parasitenbehandlungen oder Blutanalysen Bedingung sein. 

Achtung: Blutanalysen und die Erstellung der entsprechenden Dokumente können mehrere Wochen beanspruchen. 

Kennzeichnung: Ein Mikrochip ist für die meisten Grenzübertritte obligatorisch. 

Spezifische Vorschriften: In einigen Ländern herrscht Einreiseverbot für kupierte Hunde, Rasseverbote und/oder Maulkorbpflicht.

Infos für die Wiedereinreise in die Schweiz sowie die Adressen der ausländischen Veterinärbehörden weltweit erhalten Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bern, Tel. +41 (0)58 463 30 33, www.blv.admin.ch, E-Mail: info@blv.ch. 

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