«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»
«Sind Schneeketten trotz Allradantrieb Pflicht?»

Im Format «Rechtsvortritt» von Blick und «Beobachter» beantworten die Verkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser die Fragen der Leserinnen und Leser: «Was gilt bei einem Schneekettenobligatorium? Ist dieses für alle Fahrzeuge verbindlich?»
Publiziert: 01.12.2021 um 16:06 Uhr
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Aktualisiert: 09.02.2022 um 17:01 Uhr
Monika Huber und Daniel Leiser

Klar ist: Wenn kein Schnee auf den Strassen liegt, darfst du nicht mit Schneeketten herumfahren. Wenn du im Winter über einen Pass oder in ein hoch gelegenes Wintersportgebiet unterwegs bist, wirst du durch entsprechende Hinweistafeln wahrscheinlich relativ früh über den Strassenzustand – inklusive eine allfällige Schneekettenpflicht – informiert. Du kannst dann immer noch umkehren.

Spätestens beim Erreichen der Signaltafel, die einen mit Schneeketten versehenen Reifen auf blauem Hintergrund zeigt, musst auch du dich ans Montieren der Ketten machen. Denn: Das Signal «Schneeketten obligatorisch» (2.48) bedeutet, dass alle Motorfahrzeuge mit drei Rädern beziehungsweise mehreren Spuren die betreffende Strecke nur befahren dürfen, wenn wenigstens zwei Antriebsräder der gleichen Achse – und bei Doppelrädern je ein Antriebsrad auf jeder Seite – mit Schneeketten versehen sind.

Socken fürs Auto – ist das zulässig?

Als Alternative zu den herkömmlichen Ketten aus Metall darfst du seit dem 1. Dezember 2020 auch die textile Gleitschutzvorrichtung «Autosock» verwenden, nachdem die schweizerische Dynamic Test Center AG diese getestet und in Form ihrer Konformitätsbeglaubigung KD-0454/20 vom 29. September 2020 zugelassen hat.

«Muss ich bei einer signalisierten Schneekettenpflicht trotz Allradantrieb Schneeketten montieren?»
Foto: shutterstock
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«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

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Dass du mit einem 4x4-Auto unterwegs bist, spielt hingegen keine Rolle: Ein signalisiertes Schneekettenobligatorium gilt für Zwei- wie auch für Vierradantriebe. Ohnehin solltest du die Vorzüge deines Allradantriebs im Winter nicht überbewerten; auch geländetaugliche Fahrzeuge können beim Bremsen oder während der Talfahrt auf Schnee und Eis schnell ins Rutschen geraten.

Mit Trockenübungen schneller und sicherer ankommen

Damit du beim Antreffen eines Schneekettenobligatoriums – trotz winterlichen Temperaturen – nicht ins Schwitzen gerätst, solltest du die Montage der Ketten oder Socken unbedingt zu Hause im Trockenen einmal üben. Zudem musst du nach erfolgreicher Montage von Schneeketten nach circa 50 bis 100 Meter nochmals anhalten und prüfen, ob diese gut sitzen. Damit verhinderst du Schäden an den Radkästen. Zu straff sollten die Schneeketten aber auch nicht montiert sein, da diese sonst die Reifen beschädigen könnten. Und last but not least: Du darfst mit montierten Schneeketten nicht schneller als 50 km/h fahren.

Was nebst den Schneeketten noch zur Winterausrüstung gehört, erfährst du im Beobachter-Video «Auto wintertauglich machen»:

So machen Sie Ihr Auto wintertauglich
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Rechtsvortritt:So machen Sie Ihr Auto wintertauglich

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