«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»
«Darf ich mit einem blinkenden Velolicht fahren?»

Bei Autos und Motorrädern ist der Fall klar: Sie müssen immer – also auch tagsüber – mit eingeschaltetem Licht herumfahren. Doch wie sieht es bei Velos und Scootern aus?
Publiziert: 08.12.2021 um 16:05 Uhr
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Aktualisiert: 09.02.2022 um 16:57 Uhr
Monika Huber und Daniel Leiser

Das Wichtigste zuerst: Bist du mit deinem Bike unterwegs, brauchst du streng rechtlich nur in der Nacht und bei schlechter Sicht vorne und hinten ein festes oder abnehmbares weisses beziehungsweise rotes Licht. Vorgeschrieben sind «ruhende Lichter», welche nachts bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar sind und trotzdem nicht blenden.

Mit anderen Worten: die in allen Variationen blinkenden Lichter, die überall im Handel erhältlich und dementsprechend häufig auf hiesigen Strassen anzutreffen sind, darfst du eigentlich gar nicht verwenden. Es sei denn, bei diesen lässt sich mittels Knopfdruck auch ein ruhendes Licht einstellen. Neben den Lichtern muss dein Velo mit Rückstrahlern versehen sein – und zwar vorne und hinten sowie an den Pedalen. Auch diese müssen nachts bei guter Witterung auf 100 Meter zu erkennen sein, wenn sie vom Fernlicht eines Autos angeleuchtet werden.

Elektrofahrräder und Co. brauchen feste Beleuchtung

E-Bikes, Elektro-Trottinette, Stehroller und andere Vehikel mit Elektromotoren gehören strassenverkehrsrechtlich zur Kategorie der Motorfahrräder. Für sie gelten in Sachen Beleuchtung dieselben Regeln wie bei den Velos – mit dem einzigen, aber wichtigen Unterschied, dass das weisse und rote Licht fix montiert sein muss. Zudem sind bei Motorfahrrädern zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen erlaubt wie etwa ein Fern-, Stand- oder Bremslicht, eine Kontrollschildbeleuchtung oder Tagfahrlichter. Neuere E-Bikes sind standardmässig so ausgerüstet, dass bei Betrieb der Tretunterstützung die Beleuchtung automatisch eingeschaltet ist.

Welche Regeln gelten für die Beleuchtung meines Velos oder meines Scooters im Winter?
Foto: Shutterstock/Paul Seewer
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«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

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Doch nicht nur motorbetriebene Vehikel benötigen eine Beleuchtung: Auch wenn du mit reiner Muskelkraft auf einem Skate- oder Kickboard – also einem sogenannten fahrzeugähnlichen Gerät (kurz «fäG») – nachts auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs bist, musst du deinen fahrbaren Untersatz oder dich selbst mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden, gut erkennbaren Licht zu versehen.

Gute Sichtbarkeit rettet Leben

Nur als Fussgängerin oder als Fussgänger bist du nicht verpflichtet, dich nachts mit einer Beleuchtung sichtbar zu machen. Trotzdem ist das sinnvoll, denn gerade in den Herbst- und Wintermonaten mit nassen, reflektierenden Strassen sowie Nebel oder Regen werden Passanten in dunkler Kleidung häufig von den Automobilisten übersehen – im schlimmsten Fall beim Überqueren einer Strasse.

In der Unfallprävention rückt deshalb mehr und mehr die Sichtbarkeit im Strassenverkehr in den Fokus – vor allem bei Kindern. Bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) findest du den Ratgeber «Sichtbar unterwegs – Sichtbarkeit schützt vor Unfällen» mit vielen nützlichen Informationen und Tipps, wie du dich oder deine Liebsten im Strassenverkehr je nach Verkehrsmittel besser erkennbar machen und so besser schützen kannst. Und falls du regelmässig mit einem fäG unterwegs bist, findest du beim bfu auch eine Übersicht über alle Verkehrsregeln, die für Trottinette, Scooter und Co. gelten.

Stelle auch du unseren Verkehrsspezialisten eine Frage! Was musst du wissen, um sicher durch den Verkehr zu kommen? Ob du zu Fuss, mit dem Velo, dem Motorrad oder im Auto unterwegs bist: Stelle uns deine Frage gleich hier im Formular, und mit etwas Glück wird sie schon bald beantwortet.

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