Kolumne von Stefan Meierhans
Hoch und nieder – immer wieder?

Preise an die Preisentwicklung eines passenden Warenkorbs zu knüpfen, kann Sinn machen, aber ganz ohne Risiko ist es nicht. Vor allem dann, wenn sich die Situation ändert.
Publiziert: 01.05.2023 um 10:18 Uhr
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Stefan MeierhansPreisüberwacher

Manche Preise werden an einen sogenannten Index gekoppelt. Ein Index ist eigentlich ein Spiegel für die typischen Ausgaben einer bestimmten Gruppe – seien es Unternehmen oder auch wir Konsumentinnen und Konsumenten. So eine Kopplung kann hilfreich sein, denn Indizes machen die Preisentwicklungen vorhersehbarer. Aber: Die Medaille hat auch eine andere Seite.

Werden zum Beispiel Preise an einen nicht passenden Index gekoppelt, dann können die Preise steigen oder sinken ohne, dass das etwas mit der eigentlichen Kostensituation des Unternehmens zu tun haben muss. So darf man sich zum Beispiel fragen: Muss die Abgabe für Radio und Fernsehgebühren steigen, wenn die Preise für Fleisch und Staubsauger steigen? Lebensmittel und Haushaltsgeräte sind Bestandteile des Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) und auf dessen Basis wird auch die Abgabe für Radio- und Fernsehgebühr an die Teuerung angepasst.

Das Beispiel eines Service- und Wartungsunternehmens für Aufzüge illustriert ein weiteres unschönes Problem: Besagtes Aufzugunternehmen hat seine Wartungspreise von sich aus an den SWISSMEM-Lohnindex gebunden. Dieser Index misst die Preisentwicklung in der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie und basiert auf den Preisentwicklungen von bestimmten Gütern und Dienstleistungen. Das scheint auf den ersten Blick passend und wurde auch bisher nicht beanstandet. Doch heuer sieht das Aufzugunternehmen das anders: Der SWISSMEM-Index sei 2023 «nur» um 1,01% Prozent gestiegen, für sein Gewerk sei das nicht genug. Also entschied man kurzerhand, die Preise für Wartungsleistungen um das beinahe Dreifache (!) zu erhöhen. Das mit der Index-Bindung in Kauf genommene: «Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man» wird so zu: «Entweder gewinne ich – oder ich gewinne». Als Kundin oder Kunde haben sie zwar ein ausserordentliches Kündigungsrecht – aber eine behördliche Rechtsdurchsetzung, gibt es in der Schweiz nicht. Ich kann für die vielen Betroffenen hier nur Vermittler sein und mit der Firma in Kontakt treten – was ich auch gemacht habe.

Wenn die Preise für Produkte, die Bestandteil eines Index sind, erhöht werden, ist die Sache besonders heikel. Denn solche Preiserhöhung können eine ganze Kettenreaktion auslösen: So sind beispielsweise die Preise für Telekommunikation ein Bestandteil des Landesindex für Konsumentenpreise. Erhöhen die Telekommunikationsanbieter nun ihre Preise, hat das Auswirkungen auf den Index. Steigt er, werden alle Preise, die an ihn gebunden sind, ebenfalls steigen und darüber hinaus vielen anderen Unternehmen als Argument dienen, die Preise zu erhöhen. In anderen Worten: So kann eine Preisspirale nach oben in Gang gesetzt werden. Deshalb sehe ich die momentanen Entwicklungen im Telekommunikationsbereich mit Sorge und erwarte, dass sich die Unternehmen ihrer Verantwortung bewusst sind.

Was kann die/der Einzelne tun, um sich zu schützen? In den meisten Fällen ist die Antwort ganz trivial: Nutzen Sie Ihre Wahlmöglichkeiten! Bevor Sie sich über lange Zeiträume vertraglich binden, schauen Sie die Kündigungsbedingungen und -fristen an. Fälle, in denen Sie keine Wahlmöglichkeiten haben, wie etwa die Tarife der öffentlichen Hand, habe ich im Auge. Dort habe ich häufig ein Mitspracherecht in Form von Empfehlungen, von dem ich rege Gebrauch mache.

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