Gopfried Stutz über den IV-Schutz in der 2. Säule
Die Pensionskasse ist nicht nur fürs Alter

Wann es sinnvoll ist, 3a-Gelder in die Pensionskasse zu transferieren
Publiziert: 20.07.2019 um 17:48 Uhr
Claude Chatelain

«Könnten Sie mir bitte erklären, was der Vorteil für eine versicherte Person ist, wenn man das Geld von der Säule 3a in die zweite Säule transferiert?» Diese Frage stellte mir kürzlich SoBli-Leserin Patrizia Steinacher, nachdem sie meinen Beitrag über die Säule 3a gelesen hatte.

Wie so oft lautet die Antwort: Es kommt darauf an. Wir kennen zwei Modelle: das Leistungs- und das Beitragsprimat. Beim Leistungsprimat ist die Höhe der Rente vom Lohn abhängig, beim Beitragsprimat vom individuellen Pensionskassenguthaben.

Wichtig in dieser Frage ist weniger die Altersrente, sondern die IV-Rente. Häufig geht nämlich vergessen, dass die zweite Säule nicht nur eine Versicherung fürs Alter ist, sondern auch  für heute. Bei Erwerbsunfähigkeit erhält man also nicht nur von der ersten Säule, der AHV, eine Rente, sondern auch von der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge.

Claude Chatelain, Kolumnist SonntagsBlick und Publizist.
Foto: Paul Seewer

Überweist man nun das Geld der Säule 3a in die zweite Säule, so interessiert die Frage, wieweit das die IV-Rente tangiert. Oder fachtechnisch ausgerückt: ob die IV-Rente auf dem Leistungs- oder auf dem Beitragsprimat basiert. Im Beitragsprimat ist eine Aufstockung der zweiten Säule sinnvoll: je höher das Pensionskassenguthaben, desto höher die IV-Rente.

Im Leistungsprimat hingegen, wo die Rente in Prozent des versicherten Lohns festgelegt wird, hätte ein Transfer des 3a-Geldes keine Wirkung. Im Gegenteil: Bei einer Erwerbsunfähigkeit wäre es verloren.

Ich muss zwar einräumen, dass IV-Renten immer weniger nach dem Beitragsprimat ermittelt werden. Deshalb ist der Transfer von der Säule 3a in die zweite Säule meistens nicht ratsam. Nochmals: Das Gesagte gilt nur für die IV-Rente der Pensionskasse.

Selbstverständlich stellt sich die Frage eines Transfers auch für die Altersrente. Das ist einfacher zu beantworten: Überweist man das Geld auf dem 3a-Konto der Pensionskasse, erhöht das sowohl im Leistungs- wie auch im Beitragsprimat die Altersrente. Doch bevor man sich von der höheren Rente blenden lässt, sollte man sich vorrechnen lassen, um wie viele Franken sich dadurch die Rente erhöht. Öfter dürfte es sinnvoller sein, sich das 3a-Kapital auszahlen zu lassen – auch aus steuerlichen Gründen.

Und noch zwei Präzisierungen: Man kann nicht Teilbeträge eines 3a-Kontos der Pensionskasse überweisen oder sich auszahlen lassen. Und zweitens: Ein Transfer in die zweite Säule ist nur möglich, wenn noch Einkaufslücken bestehen. Darauf ergibt sich eine weitere Frage: Was ist nun, wenn die Einkaufslücke zum Beispiel 20'000 Franken und die Summe auf dem 3-Konto 35'000 Franken beträgt? Die einschlägige Verordnung beantwortet diese Frage nicht. Doch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schrieb einst in ihren Mitteilungen, dass eine Teilübertragung der Säule 3a zuzulassen sei, sofern damit die Lücke in der zweiten Säule voll und ganz gedeckt wird.

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