Adrian K. (25) ist schuldunfähig
Todesschütze von Lampenberg BL freigesprochen

Er tötete seinen Vater mit zwei Schüssen in den Kopf. Adrian K. (25) wurde am Freitag vom Baselbieter Strafgericht freigesprochen, da er zum Tatzeitpunkt unter einem psychotischen Wahn litt.
Publiziert: 09.08.2024 um 15:24 Uhr
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Aktualisiert: 09.08.2024 um 15:28 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Baselbieter Strafgericht hat am Freitag in Muttenz Adrian K.* (25) wegen Schuldunfähigkeit von der Mordanklage freigesprochen und psychiatrische Massnahmen verordnet. Er tötete im Dezember 2021 in Lampenberg in einem psychotischen Wahn den eigenen Vater mit zwei Kopfschüssen.

Der 25-Jährige litt zum Tatzeitpunkt unter einer akuten Psychose, wie ein Gutachten bestätigte. Im Einfamilienhaus seiner Familie bedrohte er seine Schwester und Mutter mit einer geladenen Waffe und tötete den Vater mit zwei Kopfschüssen, was der Beschuldigte im Prozess auch eingestanden hatte.

«Ich stimme der Anklageschrift zu», sagte der Beschuldigte vor Gericht, wobei er sich nicht mehr an jede Szene genau erinnern konnte. Er «bedaure auch zutiefst», was er seiner eigenen Familie angetan habe. «Ich habe mich bedroht gefühlt», sagte K. So habe er geglaubt, der Vater wolle ihn vergiften. «Der Tag war recht harmonisch, bis ich am Abend wieder in die psychotische Phase kam, da ich Cannabis konsumiert hatte», sagte der Todesschütze weiter.

Adrian K. hat seinen Vater mit zwei Schüssen in den Kopf getötet.
Foto: keystone-sda.ch
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Er wurde einzig wegen Nebendelikten verurteilt. Er muss wegen Verstössen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz, die er noch in schuldfähigem Zustand beging, eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 900 Franken bezahlen.

*Name geändert

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