Arda B. stach auf Bub (14) ein – ihre faule Ausrede vor Gericht
Mazedonierin (35) zu 18 Jahren Knast verurteilt!

Arda B. stach auf ein 14-jähriges Zufallsopfer ein, nur um die Bluttat dem eigenen Schwiegervater in die Schuhe zu schieben. Vor Gericht kassierte sie eine 18-jährige Haftstrafe.
Publiziert: 06.02.2019 um 00:01 Uhr
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Aktualisiert: 07.02.2019 um 17:38 Uhr
Steht für ihre Bluttat vor dem Bezirksgericht Zürich: die Mazedonierin Arda B.* (35).
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Michael Sahli und Céline Trachsel

Mazedonierin Arda B.* (35) muss wegen versuchten Mordes für 18 Jahre in den Knast! Während die Messerstecherin regungslos auf ihrem Platz sass, wählte die Richterin an der Urteilsverkündung harte Worte: «Ihr Plan war teuflisch, gefühllos, unmenschlich und grausam.» Das Bezirksgericht Zürich habe nicht den geringsten Zweifel, dass Arda B. die treibende Kraft gewesen sei. Sie sei von ihrer Eifersucht auf das Verhältnis ihres Mannes und ihrer Schwiegereltern gewesen. Und: «Sie steigerte sich in Hass hinein.»

Auch am Tathergang liess das Gericht nicht den geringsten Zweifel: Arda B. wollte ihren Schwiegervater aus dem Weg räumen. «Sie war eifersüchtig auf das gute Verhältnis zwischen Ehemann und Schwiegereltern», so die Richterin. Also fasste Arda B. den Entschluss: Schwiegerpapa muss weg. Die Angeklagte zahlte ihrem Bruder Blerim F. (32) ein Flugticket in die Schweiz – weil sie einen Komplizen brauchte. Laut Richterin ist der 32-Jährige geistig «minderbemittelt».

14-jähriges Zufallsopfer überlebte wie durch ein Wunder

Als das Duo schliesslich vor der Tür des Schwiegervaters in Zürich stand, war dieser aber nicht zu Hause. Also ging Arda B. in eine Nachbarwohnung. Sie stach ganze 15 Mal auf Joel A.* (damals 14) ein. Das Zufallsopfer wurde lebensgefährlich verletzt, überlebte aber wie durch ein Wunder. Er müsse mit den «seelischen Wunden» weiterleben, hiess es vom Gericht. Die Messerstecherin hatte dazu gesagt: «Ich hatte das Gefühl, dass das Messer in meiner Hand klebte.»

Dann versuchte Arda B. ihrem Schwiegervater die Tat in die Schuhe zu schieben, beschuldigte ihn in anonymen Briefen, die sie an die Polizei schickte. Als sie entlarvt wurde, beschuldigte sie ihren Bruder. Der «minderbemittelte» Handlanger Blerim F. wurde wegen Gehilfenschaft der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren.

* Namen geändert

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