Für Familienbesuche und Hochzeitsvorbereitungen
Warum dürfen Ausgeschaffte Ferien in der Schweiz machen?

BLICK war in Pristina mit Ausgeschafften und Ausbrechern unterwegs. Rapper Besko verrät, dass er als Ausgeschaffter Ferien in der Schweiz machen darf.
Publiziert: 07.08.2017 um 11:52 Uhr
|
Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:35 Uhr
Michael Sahli und Sandro Inguscio

Als BLICK in Pristina mit Ausgeschafften und Ausbrechern unterwegs ist, kommt Erstaunliches ans Licht. Besijan Kacorraj (32), besser bekannt unter dem Künstlernamen «Besko», verrät: «Dieses Jahr darf ich deshalb zwei Wochen Ferien zu Hause machen.» Nächstes Jahr sei es dann schon ein Monat.

Und das obwohl er sechs Jahre in der Schweiz im Knast sass – unter anderem wegen bewaffneten Raubes. Wie kann denn das sein?

Bern weiss nicht, wer alles Schweiz-Ferien macht

Diese «Ferien» sind im Gesetz vorgesehen. «Suspension der Einreisesperre», heisst das im Fachjargon. Dabei kann die verfügende Behörde «ausnahmsweise aus humanitären oder anderen wichtigen Gründen» ein Einreiseverbot vorübergehend oder endgültig aufheben. Wie vielen Leuten das jährlich gewährt wird, weiss man in Bern aber nicht.

Besijan Kacorraj (32) darf dieses Jahr in die Schweiz in die Ferien.
Foto: Thomas Meier
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Man wisse nur, dass am Tag der BLICK-Anfrage 64 solcher Suspensionen gültig waren. Sprich: 64 Einreisesperren waren an diesem Tag ausgesetzt. Diese Zahl beinhaltet aber nicht nur Ausgeschaffte, sondern auch andere Menschen mit einer Einreisesperre. Also auch Personen, die zum Beispiel ihr Visum überzogen hatten. Die Hauptgründe für die Ausnahmebewilligungen sind Familienbesuche, Heiratsvorbereitungen – aber auch gerichtliche Vorladungen.

Bern weiss nicht, wer alles Schweiz-Ferien macht

Bern – Tatsächlich: Ausgeschaffte dürfen regelmässig in die Schweiz zurückkommen. Diese «Ferien» sind im Gesetz vorgesehen. «Suspension der Einreisesperre», heisst das im Fachjargon. Dabei kann die verfügende Behörde «ausnahmsweise aus humanitären oder anderen wichtigen Gründen» ein Einreiseverbot vorübergehend oder endgültig aufheben.

Genaue Zahlen fehlen

Wie vielen Leuten das ­gewährt wird, weiss man in Bern aber nicht. Dem Sekretariat für Migration, so erfuhr BLICK, fehlen genaue Zahlen. Man wisse nur, dass am Tag der BLICK-Anfrage 64 solcher Suspensionen gültig waren. Sprich: 64 Einreisesperren waren an diesem Tag ausgesetzt. Diese Zahl beinhaltet aber nicht nur Ausgeschaffte, sondern auch andere Menschen mit einer Einreisesperre.

Also auch Personen, die zum Beispiel ihr Visum überzogen hatten. Die Hauptgründe für die Ausnahmebewilligungen sind Familienbesuche, Heiratsvorbereitungen – aber auch gerichtliche Vorladungen.

Dem Sekretariat für Migration fehlen genaue Zahlen zur «Suspension der Einreisesperre».
Dem Sekretariat für Migration fehlen genaue Zahlen zur «Suspension der Einreisesperre».
Ennio Leanza

Bern – Tatsächlich: Ausgeschaffte dürfen regelmässig in die Schweiz zurückkommen. Diese «Ferien» sind im Gesetz vorgesehen. «Suspension der Einreisesperre», heisst das im Fachjargon. Dabei kann die verfügende Behörde «ausnahmsweise aus humanitären oder anderen wichtigen Gründen» ein Einreiseverbot vorübergehend oder endgültig aufheben.

Genaue Zahlen fehlen

Wie vielen Leuten das ­gewährt wird, weiss man in Bern aber nicht. Dem Sekretariat für Migration, so erfuhr BLICK, fehlen genaue Zahlen. Man wisse nur, dass am Tag der BLICK-Anfrage 64 solcher Suspensionen gültig waren. Sprich: 64 Einreisesperren waren an diesem Tag ausgesetzt. Diese Zahl beinhaltet aber nicht nur Ausgeschaffte, sondern auch andere Menschen mit einer Einreisesperre.

Also auch Personen, die zum Beispiel ihr Visum überzogen hatten. Die Hauptgründe für die Ausnahmebewilligungen sind Familienbesuche, Heiratsvorbereitungen – aber auch gerichtliche Vorladungen.

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