Er nutzte einfache Masche
Schweizer (52) beging Millionen-Betrug – bedingte Freiheitsstrafe

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen 52-jährigen Baufachmann wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Er erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und eine Geldstrafe.
Publiziert: 05.12.2023 um 11:43 Uhr
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Aktualisiert: 05.12.2023 um 13:58 Uhr
Ein 52-jähriger Baufachmann richtete mit dem immer gleichen Trick einen Millionenschaden an. Alleine den Kanton Zürich prellte er um 1,2 Millionen Franken. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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Die Vorwürfe wogen schwer – und hatten es in sich. Ein Projektleiter betrog das Unispital Zürich und weitere Privatfirmen insgesamt um fast drei Millionen Franken. Nun verurteilte ihn das Gericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe. Von den drei Jahren verhängte das Gericht 26 Monate auf Bewährung. Nur zehn Monate muss er theoretisch absitzen. Weil er aber bereits zehn Monate in Untersuchungshaft sass, muss er nicht mehr hinter Gitter.

Der Bau-Projektleiter habe das in ihn gesetzte Vertrauen schamlos ausgenutzt, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Mit «relativ grosser krimineller Energie» habe er über einen langen Zeitraum von rund sieben Jahren einen Schaden von drei Millionen angerichtet.

Geld landete auf eigenem Konto

Die Arbeiten wurden jedoch gar nie ausgeführt. Die Rechnungen stammten von Unternehmern, die er persönlich kannte. Das Geld landete dann auf seinem persönlichen Konto. Der Schweizer hatte den Kanton Zürich und Privatfirmen mit der immer gleichen Masche um drei Millionen Franken geprellt. Als Projektleiter, etwa am Zürcher Universitätsspital, gab er fiktive Rechnungen frei, sodass der Kanton oder ein anderer Auftraggeber sie bezahlte. 

Drei Unternehmer, die ihm bei den Betrügereien halfen, wurden bereits im Juni dieses Jahres zu bedingten Freiheitsstrafen und Geldstrafen verurteilt. (SDA/ene)

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