Notstand macht erfinderisch
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Ideenreich gegen den Notstand:Notstand macht erfinderisch

Kleinbetriebe sind in ihrer Existenz bedroht. Doch so schnell geben sie nicht auf
Notstand macht erfinderisch

Der Corona-Notstand bedroht Kleinbetriebe in aller Härte. Doch kampflos wollen die Unternehmer nicht aufgeben. BLICK zeigt, wie ideenreich sie sich gegen die Krise stemmen.
Publiziert: 17.03.2020 um 23:23 Uhr
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Aktualisiert: 02.01.2021 um 13:57 Uhr
Arthur Küng (57), Inhaber des Gartencenters Guggi in Bonstetten, versucht einen kontaktlosen Abholservice einzurichten.
Foto: Beat Michel
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Marco Latzer, Ralph Donghi, Anian Heierli, Beat Michel, Myrte Müller, Nicolas Lurati

Das schweizweite Corona-Regime hat viele Kleinbetriebe kalt erwischt. Quasi über Nacht ist ihr Geschäft durch die behördlichen Auflagen auf Eis gelegt. In Krisensitzungen brüteten die Unternehmer über Rettungspläne. Not macht erfinderisch – der Notstand erst recht.

Angesichts der Hiobsbotschaften aus dem benachbarten Italien, kam in letzter Zeit kaum jemand ins Crotto dei Tigli in Balerna TI. «Über 200 Reservierungen wurden abgesagt, darunter Bankette und Hochzeitstafeln, die für die kommenden Wochen geplant waren», sagt Claudio Panzeri (40). Seine Ehefrau Jacqueline (33) hatte die rettende Idee zum Take-away. «20 Mahlzeiten mittags und 15 am Abend werden nun durchschnittlich bestellt», sagt der Wirt. Und fügt an: «Damit können wir uns gerade über Wasser halten.» Ein Herz für Bedürftige hat das Tessiner Ehepaar auch: «Wir beliefern gratis Pensionäre in der Nachbarschaft!»

Aus dem Rathskeller wird ein Take-away

Wirtskollege Roger Lang (58) vom Restaurant Rathskeller in Olten SO ist ähnlich erfinderisch. «Wir bieten nun ein Take-away an. Von 11 bis 14 und von 17 bis 20 Uhr gibt es Burger, Poulet und Co.» Lang hofft, dass er seine Beiz schon bald wieder regulär für Gäste öffnen kann. Aber auch er weiss: «Das geht nur, wenn sich jetzt alle an die Regeln halten!»

Reto Frei (45) ist Mitgründer und Co-Geschäftsführer von Tibits. Als Reaktion auf die Restaurantschliessungen kam ihm die Idee eines Crowdfundings – um sein Essen nach Hause liefern zu können. «Unser Ziel ist, dass wir durch das Crowdfunding bis Ende Woche 1000 Abo-Bestellungen in jeder der sechs Tibits-Städte abschliessen können.» Nur dann würde die Lieferaktion umgesetzt. Starten soll alles spätestens am 1. April. Klappt die Aktion nicht, müsse man sich überlegen, den Betrieb bei Tibits vorübergehend stillzulegen: «Dann müssen wir die Krise halt einfach aussitzen.»

Ein Kunde pro Einkauf

Tatenlos will auch Oskar Inderbitzin (55) sich nicht dem Schicksal ergeben. Er betreibt sein Zoofachgeschäft Tierlihuus in Altdorf UR trotz nationalen Notstands weiter. Mit der Auflage: ein Kunde im Laden – mehr nicht. «Ich habe das beim Kanton abgeklärt und die Erlaubnis erhalten», sagt er zu BLICK. Und betont: «Die Kunden halten sich an die Regeln. Ich merke, die Solidarität ist extrem stark.» Sorgen macht er sich um sein Personal: «Es ist wichtig, dass niemand von uns krank wird. Ansonsten können wir den Laden nicht offen halten.»

Bauer und Eiermann Bruno Künzli (42) aus Nussbaumen TG hat zurzeit fast zu viel als zu wenig zu tun. Der Hühnerzüchter wird von Anfragen überrollt. Als Direktvermarkter verkaufte Künzli seine Eier in erster Linie an Restaurants in der Region. Als diese ihre Bestellungen stornierten, weil sie schliessen mussten, schrieb er seine Kapazitäten samt Hauslieferung auf Facebook aus. Mit Folgen: Sein Beitrag wurde bis gestern Abend knapp 4000 Mal geteilt. Alle wollen Künzlis Eier!

Eier – nach Hause geliefert
2:58
Corona-Not macht erfinderisch:Eier – nach Hause geliefert

Alle wollen seine Eier

Während der Landwirt wegen der Nachfrage ins Schwitzen kommt, geniessen die Berberlöwen im Walter Zoo in Gossau SG das abendliche Sonnenbad. Seit Samstag liegt der Betrieb danieder, Besucher gibt es keine. «Die Fixkosten sind hoch. Die Tiere brauchen Futter und müssen auch weiterhin gepflegt werden», so Zoodirektorin Karin Federer (33). «Ab sofort finden sich auf unserer Website Spendenformulare, und es gibt die Möglichkeit, Tierpatenschaften zu übernehmen. Wir sind froh um jeden Zustupf!»

Für das Gartencenter Guggi in Bonstetten ZH kam der Lockdown zur ähnlichen Unzeit. Tausende von Blumen in Töpfen und Arrangements für Ostern stehen noch in der Auslage. «Das meiste muss wohl oder übel auf den Kompost», sagt Inhaber Arthur Küng (57). Als BLICK ihn besucht, füllt er gerade den Antrag auf Kurzarbeit aus. «Es wird finanziell eng, aber wenn der Lockdown nicht länger als geplant dauert, kommen wir durch», rechnet der Geschäftsmann vor.

Einen kleinen Teil des Verkaufs versucht die Crew mit einer Art kontaktlosem Take-away zu retten. «Man kann sich per Telefon oder E-Mail beraten lassen und bestellen. Wir stellen die Ware hinter dem Haus auf Paletten bereit. Bezahlt wird per Rechnung.» Nur eine von vielen Ideen, die hoffentlich ankommen.

Der Walter Zoo sucht Tierli-Göttis
2:15
Corona-Not macht erfinderisch:Der Walter Zoo sucht Tierli-Göttis
Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Was ist ein Lockdown?

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
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  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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