Masken, Abstandhalten und Hygienestandards
Ab heute gibt es erste Lockerungen von Corona-Lockdown

Ab heute Montag gibt es erste Lockerungen der Einschränkungen wegen der Covid-19-Pandemie. Bau- und Gartenmärkte, Coiffeursalons, Therapiepraxen, Tier- und Zahnärzte sowie Kosmetik- und Tattoo-Studios dürfen wieder öffnen.
Publiziert: 27.04.2020 um 05:19 Uhr
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Aktualisiert: 27.04.2020 um 14:52 Uhr

Die Branchen haben eigene Schutzkonzepte gegen eine Übertragung des Coronavirus ausgearbeitet. Die Bau- und Gartenmärkte setzen wie der Detailhandel auf ein Tropfenzählersystem beim Einlass, das Einhalten der Mindestabstände und das bargeldlose Zahlen. Zudem versehen sie die Kassen mit Plexiglasscheiben. Um dem erwarteten Ansturm zu begegnen, wurden spezielle Wartezonen eingerichtet.

Für die Zahnarztpraxen hat die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft zusammen mit den Kantonszahnärztinnen und -ärzten ein Schutzkonzept erstellt. Die bereits unter normalen Bedingungen strengen Hygienestandards wurden mit zusätzlichen Massnahmen wie Triage von Risikopatienten oder Abstandhalten im Wartezimmer verstärkt. Schutzmaske ist bei den Zahnärzten ohnehin Routine.

Der Physiotherapeuten-Verband Physioswiss empfiehlt den Therapeutinnen und Therapeuten, bei der Arbeit Schutzmasken zu tragen. Klienten müssen keine Maske anziehen, ausser sie gehören einer Risikogruppe an. Weitere Auflagen gelten bei der Patientenzahl in der Praxis und im Wartezimmer. Behandlungen in Alters-, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen erfolgen nach deren Besuchsregeln.

Hälfte der Coiffeur-Plätze bedient

In Tierarztpraxen und Tierkliniken ist neben den Distanz- und anderen Regeln neu, dass die Halter ihre Tiere draussen vor der Praxis oder Klinik den Veterinären übergeben und wieder abholen müssen.

Coiffure Suisse, der Berufsverband der Coiffeure hat ein Zwei-Phasen-Konzept erstellt, das unter anderem auf Masken setzt. In der ersten Phase sollen die Coiffeure ihre Geschäfte teilweise öffnen können. Die Salons sollen zunächst - wegen des Sicherheitsabstandes - auf maximal der Hälfte ihrer Plätze bedienen.

Coiffeure und Kunden müssen zudem Schutzmasken tragen. Weiter setzt das Konzept auf Einweghandschuhe für die Coiffeure, Einweg-Schutzumhänge für die Kundschaft und Desinfektion. Für Arbeiten im Gesicht - etwa Bartpflege, Rasur oder Kosmetik - sowie für Maniküre muss eine Plexiglasvisiermaske getragen werden.

Sonderregeln für Risikogruppen

Angehörige von Risikogruppen sind bei der teilweisen Eröffnung ausgeschlossen, und auch in Altersheimen dürften Coiffeure noch nicht arbeiten. In der zweiten Phase sollten die Salons wieder vollständig öffnen dürfen und sich dabei an die vom Bundesamt für Gesundheit vorgeschriebenen Massnahmen halten.

Der Verband Schweizerischer Berufstätowierer verlangt von den Stichkünstlern in seinem Schutzkonzept, eine Schutzmaske des Typs FFP2 zu tragen. Kunden erhalten eine Chirurgenmaske. Für Beratung und Erstkontakt gilt der Mindestabstand. Zudem erliess der Verband weitere Massnahmen wie konsequentes Desinfizieren von Oberflächen und Trennwänden oder Vorhängen zwischen den Arbeitsplätzen. (SDA)

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