AHV-Reform
Rente erst mit 65 – Frauen kriegen 700 Millionen

Der Bundesrat will, dass Frauen bis 65 arbeiten. Wer vor 1968 geboren ist, soll aber dennoch früher in Rente gehen können – zum Teil ohne Einbussen. Dieses Zückerli lässt sich der Bundesrat 700 Millionen kosten.
Publiziert: 28.08.2019 um 11:28 Uhr
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Aktualisiert: 29.09.2019 um 14:49 Uhr
700 Millionen: Mit dieser Summe will Rentenminister Alain Berset die Frauen überreden, ein Jahr länger zu arbeiten.
Foto: Keystone
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Der Bundesrat hat heute Mittwoch die Botschaft für die Reform AHV 21 verabschiedet. Vieles war schon bekannt:

Mit der Reform wird das Referenzalter der Frauen sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Erhöhung beginnt im Folgejahr nach Inkrafttreten der Reform und beträgt jeweils drei Monate pro Jahr.

Frauen mit geringem Einkommen werden verschont

Allerdings: Die Auswirkungen für die Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform kurz vor der Pensionierung stehen, werden mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Die Renten der Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 werden bei einem vorzeitigen Bezug weniger stark gekürzt. Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 56'880 Franken können sogar mit 64 in Rente gehen – ohne Einbussen zu erleiden. Ihre AHV-Rente wird nicht gekürzt.

Ausserdem erhalten Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die bis 65 oder darüber hinaus arbeiten, eine höhere Rente. Die kumulierten Kosten dieser Ausgleichsmassnahmen belaufen sich im Jahr 2031 auf rund 700 Millionen Franken.

Der Grund für die Reform liegt im finanziellen Engpass der AHV begründet. Seit 2014 sind die Einnahmen und Ausgaben der AHV nicht mehr ausgewogen. Bis zum Jahr 2030 benötigt die AHV zur Sicherung des Leistungsniveaus und des finanziellen Gleichgewichts rund 26 Milliarden Franken zusätzlich.

Flexibler in den Ruhestand

Frauen wie Männer können den Zeitpunkt des Rentenbezugs freier wählen: Der Übergang in den Ruhestand kann ab 62 und bis 70 Jahre schrittweise erfolgen, indem ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben wird – auch in der beruflichen Vorsorge. Wird die Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus fortgesetzt, kann durch die geleisteten Beiträge der Rentenbetrag erhöht werden.

Die Anreizmassnahmen sollen dazu veranlassen, bis zum Referenzalter oder länger zu arbeiten. Ausserdem ist es möglich, die gesamte Leistung der beruflichen Vorsorge bis zum Alter von 70 Jahren aufzuschieben, auch bei Reduktion des Arbeitspensums.

Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent

Neben den erwähnten Reformmassnahmen sieht der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor, damit der AHV-Ausgleichsfonds ausreichend alimentiert ist. Die Mehrwertsteuer wird einmalig und ohne zeitliche Begrenzung zu dem Zeitpunkt angehoben, in dem die Reform in Kraft tritt (voraussichtlich 2022).

Allerdings ist unklar, ob das Parlament noch Anpassungen vornimmt. Es wird auch darauf ankommen, wie das künftige Parlament nach den Wahlen aussieht. (sf)

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