Gesundheitskommission will an bisherigen Regeln festhalten
Schwule dürfen nur dann Blut spenden, wenn sie auf Sex verzichten

Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) will an der Regelung festhalten, dass Schwule nur dann Blut spenden dürfen, wenn sie ein Jahr lang kein Sex mit Männern gehabt haben. Der Nationalrat wollte das ändern.
Publiziert: 27.10.2017 um 15:58 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:51 Uhr
Die Gesundheitskommission des Ständerates will keine Gesetzesänderung gegen die Diskriminierung homosexueller Männer bei der Blutspende.
Foto: Dominic Favre

Seit Juli dürfen homosexuelle Männer Blut spenden, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit Männern gehabt haben. Der Nationalrat will solche Beschränkungen abschaffen, doch die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) ist dagegen.

Mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ihrem Rat, eine Motion der BDP-Fraktion abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Es sei bereits ein grosser Schritt getan worden, um der Diskriminierung homosexueller Männer entgegenzuwirken, argumentiert sie. Für eine potenzielle weitere Lockerung sei keine Anpassung des Rechts nötig.

Der Nationalrat hatte die Motion im Frühjahr mit 97 zu 89 Stimmen gutgeheissen. Diese verlangt eine Gesetzesänderung gegen diskriminierende Beschränkungen.

Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) stellte fest, es sei nicht nachvollziehbar, dass homosexuelle Männer immer noch von der Blutspende ausgeschlossen würden. Ein Jahr lang auf Sex zu verzichten, sei den meisten eine Blutspende wohl doch nicht wert. Deshalb sei der Vorstoss nach wie vor nötig.

Schutz vor Risiken

Der Bundesrat zeigt zwar Verständnis für das Anliegen, stellte sich aber gegen eine Gesetzesänderung. Das Heilmittelrecht wolle Blutspender und -empfänger vor gesundheitlichen Risiken schützen und schliesse daher Spender mit einem Risikoverhalten von der Blutspende aus, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset. Nicht die sexuelle Orientierung, sondern das Risikoverhalten sei ausschlaggebend.

Die Blutspendezentren hätten jederzeit die Möglichkeit, basierend auf einer wissenschaftlichen Argumentation eine Änderung der genehmigten Verfahren bei Swissmedic zu beantragen, schrieb der Bundesrat in seiner schriftlichen Antwort auf den Vorstoss.

Ein erster Schritt

Blutspende SRK Schweiz sieht die Lösung mit der zwölfmonatigen Karenzfrist als ersten Schritt. Das betonte auch Berset. In einem nächsten Schritt werde das konkrete, persönliche Risikoverhalten ausschlaggebend sein, sagte er.

Mit dem Aufkommen von Aids waren alle Männer, die Sex mit Männern gehabt hatten, von der Blutspende ausgeschlossen worden. Die BDP wies in ihrem Vorstoss auf die knappen Blut-Reserven hin. Es komme immer wieder zu Engpässen. (SDA)

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