Samenspende für lesbische Paare umstritten
So soll die «Ehe für alle» aussehen

Die Diskussion über die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare kann beginnen. Die Rechtskommission des Nationalrates hat am Donnerstag die Vernehmlassung zu einem Gesetzesentwurf eröffnet.
Publiziert: 14.03.2019 um 16:34 Uhr
Kämpfen für die Ehe für alle: Das berühmteste lesbische Paar der Schweiz Tamy Glauser und Dominique Rinderknecht
Foto: Sabine Wunderlin
1/6

Im Februar hatte die Kommission den Entwurf verabschiedet und die Kernpunkte bekannt gegeben. Nun hat sie die Vorlage mit den Details und einen Bericht dazu veröffentlicht. Gleichgeschlechtliche Ehepaare sollen grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten haben wie verschiedengeschlechtliche. Namentlich sollen sie auch Kinder adoptieren dürfen.

Nicht neu regeln will die Kommission die Hinterlassenenrenten. Vorerst soll es dabei bleiben, dass Witwen mehr Ansprüche haben als Witwer. Das führt zu einer Ungleichbehandlung von lesbischen und schwulen Ehepaaren: Lesbische Paare wären bessergestellt als die schwulen.

Rente für Witwen – aber nicht für Witwer

Sowohl Witwen als auch Witwer haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung Kinder haben. Anders als Witwer haben Witwen überdies aber Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sind. Ausserdem läuft die Witwerrente mit dem 18. Geburtstag des jüngsten Kindes aus.

Die Kommission schreibt im Vernehmlassungsbericht, sie bedauere, dass die Ungleichbehandlung von Mann und Frau mit der Vorlage zur «Ehe für alle» perpetuiert werde. Sie sei sich bewusst, dass diese Thematik früher oder später in grundsätzlicher Weise an die Hand genommen werden müsse.

Weil die Diskussion über neue Regeln zu den Hinterlassenenrenten die Öffnung der Ehe unverhältnismässig lange bremsen könnten, habe sie aber entschieden, im Rahmen dieser Gesetzesvorlage darauf zu verzichten.

Samenspende für Lesbische Paare könnte separat behandelt werden

Dasselbe gilt für den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Früher oder später brauche es eine Diskussion über Samen- und Eizellenspende, heisst es im Bericht. Diese solle aber getrennt von derjenigen über die Öffnung der Ehe geführt werden. Der Entscheid zu dieser Frage war indes knapp ausgefallen. Deshalb stellt die Kommission in der Vernehmlassung auch eine Variante mit Zugang zur Samenspende für lesbische Ehepaare zur Diskussion.

Heute steht die Samenspende nur gemischtgeschlechtlichen Ehepaaren offen. Die Gegnerinnen und Gegner einer Öffnung für lesbische Ehepaare argumentieren, dies würde zu einer Ungleichbehandlung von lesbischen und schwulen Ehepaaren führen, da Eizellenspende und Leihmutterschaft verboten blieben. Ausserdem befürchten sie, dass eine solche Regelung zu einem politischen Risiko für die Öffnung der Ehe werden könnte.

Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative der Grünliberalen zurück. Heute steht die Ehe in der Schweiz nur heterosexuellen Paaren offen. Für gleichgeschlechtliche Paare besteht die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft, mit welcher weniger Rechte und Pflichten verbunden sind als mit der Ehe.

«Ehe für alle» ersetzt eingetragene Partnerschaft

Mit der Einführung der «Ehe für alle» soll es keine neu eingetragenen Partnerschaften mehr geben. Jene, die bereits in eingetragener Partnerschaft leben, sollen das aber weiterhin tun dürfen. Sie sollen zudem die Möglichkeit erhalten, die Partnerschaft ohne bürokratische Hürden in eine Ehe umzuwandeln: Für die Umwandlung würde eine Erklärung vor dem Zivilstandsamt genügen.

Eine durch Umwandlung erfolgte Ehe soll so behandelt werden, wie wenn die Ehe bereits zum Zeitpunkt der Eintragung der Partnerschaft abgeschlossen worden wäre. Dies spielt bei Bestimmungen eine Rolle, die an die Dauer der Ehe anknüpfen - etwa zum nachehelichen Unterhalt und zum Vorsorgeausgleich.

Hier soll die eingetragene Partnerschaft angerechnet werden, damit Paare, die sich für eine Umwandlung entscheiden, nicht schlechter gestellt werden als jene, die ihre eingetragene Partnerschaft weiterführen. Erst ab dem Zeitpunkt der Umwandlung angewendet werden soll dagegen der im Eherecht geltende ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.

Im Ausland geschlossene Ehen von Personen gleichen Geschlechts sollen künftig anerkannt werden. Sie könnten auch im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. Juni. (SDA/vfc)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?