Umstrittene Corona-Entscheide
Hier muss der Bundesrat noch nachbessern

Vergangene Woche hat der Bundesrat seinen Lockerungs-Plan präsentiert. Schon jetzt ist klar: In einigen Bereichen besteht Korrekturbedarf.
Publiziert: 20.04.2020 um 13:25 Uhr
|
Aktualisiert: 20.04.2020 um 15:59 Uhr
Lea Hartmann

Die Medienkonferenz des Bundesrats vergangenen Donnerstag warf bei manch einer Zuschauerin mehr Fragen auf, als die Regierung beantwortete. Dass der Fahrplan zur schrittweisen Lockerung der Corona-Massnahmen noch nicht in Stein gemeisselt ist, ergibt Sinn. Schliesslich steht und fällt er mit dem weiteren Verlauf der Epidemie.

Und trotzdem: Rasch zeichnete sich ab, dass Bundesrat und Verwaltung in einigen Bereichen noch einmal über die Bücher gehen müssen. Bei folgenden Streitpunkten wird der Bund nicht um eine erneute Beurteilung herumkommen:

  • Vorsprung für Grossverteiler: In seiner Medienmitteilung machte der Bundesrat eigentlich eine glasklare Aussage. «Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden
    aufgehoben», hiess es darin. «Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.» Die Passage sorgt für rote Köpfe. Kleine Geschäfte fühlen sich benachteiligt. Während Grossverteiler, so die Befürchtung der Klein- und Mittelunternehmen, bereits ab nächster Woche wieder Pfannen und T-Shirts verkaufen dürfen, bleiben Haushaltswarengeschäfte und Kleiderläden bis voraussichtlich 11. Mai geschlossen.

    Laut Daniel Koch (65), dem Covid-19-Delegierten des Bundesamts für Gesundheit, handelt es sich dabei um ein Missverständnis. Es sei nicht so, dass die Grossverteiler «dann einfach alles verkaufen dürfen», stellte er am Tag nach dem Bundesratsentscheid klar. Vielmehr müsse noch genau geregelt werden, welche Sortimentsbeschränkungen genau aufgehoben werden und welche nicht.

    In der Politik traut man den Worten Kochs offensichtlich nicht. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats spricht in einer Mitteilung von vergangenem Samstag von einer «stossenden Ungleichbehandlung». Sie fordert den Bundesrat auf, «dass die Diskriminierung des KMU-Detailhandels gegenüber Grossverteilern umgehend eliminiert wird». Auch die Zürcher Regierungsrätin Carmen Walker Späh (62) rief den Bund auf, gleich lange Spiesse zu schaffen. Angesichts der hitzigen Diskussionen wird der Bund möglichst rasch Klarheit schaffen müssen.

  • Beizen im Ungewissen: Wie es für Restaurants weitergeht? Der Bundesrat hat noch keinen Plan. In seiner Lockerungsstrategie wird das Gastrogewerbe mit keinem Wort erwähnt. Nicht nur bei den Wirten ist der Unmut gross, auch im Parlament wird die Forderung nach einer Perspektive fürs Gastgewerbe laut. FDP-Präsidentin Petra Gössi (44) und CVP-Chef Gerhard Pfister (57) wollen rasch Klarheit für Beizer. Mehrere bürgerliche Politiker, darunter SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (41), haben in den Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat Anträge eingereicht, die fordern, dass Restaurants bereits im Mai wieder öffnen können.

    BAG-Delegierter Koch hat bereits angekündigt, dass man sich dem Thema noch einmal annehmen werde. Das Innendepartement hat zudem Kontakt mit dem Verband Gastrosuisse aufgenommen. Und Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60) machte den Restaurants bereits Hoffnungen. «Ich schliesse nicht aus, dass die Restaurants in den nächsten Wochen ebenfalls öffnen können», sagte er im Interview mit der «SonntagsZeitung».

  • Kein Geld für Kitas: Während sich das bürgerliche Lager um das Gewerbe sorgt, steht bei den Linken schon seit Verhängung des Lockdowns der Umgang des Bundes mit den Kitas in der Kritik. Der Bundesrat hat die Kindertagesstätten im Gegensatz zu den Schulen nicht generell geschlossen. Viele Betriebe plagen nun massive Geldsorgen. Die Regierung hat sich bislang dagegen gewehrt, ein Kita-Hilfspaket zu schnüren und die Verantwortung auf Kantone und Gemeinden geschoben. Mehrere Parlaments-Kommissionen setzen den Bundesrat nun aber unter Druck, zumindest teilweise finanziell einzuspringen. Entsprechende Vorstösse sind bereits eingereicht.

  • Dividenden trotz Staatshilfe: Nicht zuletzt stösst vielen sauer auf, dass Firmen weiterhin Dividenden ausschütten dürfen, auch wenn sie in der Corona-Krise von Staatsgeldern profitieren. Zwar ist das den Unternehmen, die einen Corona-Notkredit bezogen haben, verboten. Bei Betrieben, die Kurzarbeit angemeldet haben, gibt es diese Einschränkung indes nicht. Bereits wurden mehrere Fälle von Firmen bekannt, die Dividenden trotz Kurzarbeit ausschütten. Die Gesundheitskommission des National- und Ständerats fordern den Bundesrat dazu auf, hier nachzubessern.
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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Grossverteiler dürfen schon ab dem 27. April wieder ein erweitertes Sortiment verkaufen. Das stösst vielen sauer auf.
Foto: Keystone
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Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

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Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

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  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
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  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

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  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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