Lieferung in Bürgerkriegsländer soll möglich werden
Bundesrat lockert Exportverbot für Waffen

Der Bundesrat lockert die Ausfuhrbestimmungen für Waffenexporte. Künftig soll es möglich sein, Waffen in Bürgerkriegsländer zu exportieren. Damit will der Bundesrat die Schweizer Rüstungsindustrie schützen.
Publiziert: 15.06.2018 um 15:29 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 20:10 Uhr
Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann hat die Klagen der Rüstungsinudtrie erhört: Künftig sollen sie Waffen auch in Länder liefern dürfen, in denen Bürgerkrieg herrscht.
Foto: Keystone
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Sermîn Faki

Die Rüstungsindustrie hat sich durchgesetzt: Wie der Bundesrat heute bekannt gegeben hat, will er die Ausfuhrbestimmungen für Waffenexporte lockern. Künftig soll es möglich sein, auch in Länder zu liefern, in denen Bürgerkrieg herrscht. Das ist heute verboten.

Zwar hat die Landesregierung erst einen Grundsatzentscheid getroffen; die genauen Bestimmungen für die Exporte werden in den kommenden Monaten festgelegt. Doch klar ist schon jetzt, dass es für Schweizer Rüstungsunternehmen einfacher werden soll, ihre Waren zu exportieren.

Mehr Ausnahmen möglich

Grundsätzlich sollen Waffenexporte in Länder, welche in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, zwar weiterhin abgelehnt werden. Im Einzelfall aber soll neu eine Ausfuhrbewilligung erteilt werden können, «wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen bewaffneten Konflikt eingesetzt wird». In «klassische Bürgerkriegsländer» wie derzeit Jemen oder Syrien würden weiterhin keine Waffen geliefert.

Damit seien die Anpassungen weiterhin mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar – insbesondere dem Neutralitätsgebot sowie dem internationalen Vertrag über den Waffenhandel.

Schweiz soll Rüstungsindustrie behalten

Die Anpassung der Verordnung lässt sich direkt auf eine Bitte der Rüstungsindustrie zurückführen. Die Unternehmen hatten sich an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats gewandt. Der zuständige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (66), der immer viel Verständnis für die Schweizer Industrie hat, erhörte die Klagen nun.

Die Regierung begründet ihren Entscheid denn auch damit, dass es für die Glaubwürdigkeit der Sicherheitspolitik der Schweiz zentral sei, «über eine eigene industrielle Basis in der Sicherheits- und Wehrtechnik zu verfügen».

Kritik ist programmiert

Neben der Export-Lockerung an sich soll die Verordnung daher auch explizit festhalten, dass die «Aufrechterhaltung der Industriebasis» als eigenständiges Kriterium im Bewilligungsverfahren gilt. Das heisst: Steht das wirtschaftliche Überleben eines Rüstungsbetriebs auf dem Spiel, dürfte es für ihn noch einfacher werden, Exportbewilligungen zu erhalten.

Der Entscheid des Bundesrat dürfte viel Kritik hervorrufen. Nicht nur bei den Linken. BDP-Präsident Martin Landolt (49) forderte kürzlich im BLICK, dass nicht mehr der Bundesrat über die Richtlinien für Waffenexporte entscheiden soll, sondern Parlament und Volk.

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