Raubzug endet in Handschellen
Diebespaar erhält Beute zurück – trotz Verurteilung

Ein Ehepaar hat im Coop-Megastore in Dietlikon geklaut. Bei einer Hausdurchsuchung hat die Polizei noch mehr Diebesgut gefunden. Kurios: Die beiden müssen nicht die ganze Beute zurückgeben.
Publiziert: 04.05.2023 um 10:32 Uhr
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Aktualisiert: 05.05.2023 um 10:32 Uhr

Nagellack, Lippenstifte, einen Bikini und Kinderspielzeug: All das hat ein Ehepaar im Coop in Dietlikon ZH geklaut. Auch eine Cola- und eine Rivellaflasche landeten in einem (ebenfalls gestohlenen) Rucksack.

Eine Ladendetektivin ertappte das Paar und rief die Polizei. Das Ehepaar serbischer Abstammung musste den Laden in Begleitung von Beamten verlassen.

Für den 52-jährigen Mann ging es in Handschellen zur Polizei. Seine Frau (39) musste ohne ihn nach Hause fahren, schreibt das Newsportal Züri Today.

Ein Ehepaar hat im Coop-Megastore in Dietlikon einiges mitgehen lassen – und wurde erwischt. (Symbolbild)
Foto: Pius Koller
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Gegenstände konnten keinem Delikt zugeordnet werden

Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei weiteres mutmassliches Diebesgut. Darunter etwa Kugelschreiber, Damen- und Herrensocken und jede Menge Kinderspielzeug.

Der Fall landete vor Gericht. Zwar wurde das Paar schuldig gesprochen, muss aber nicht alle Sachen zurückgeben. Die in der Wohnung gefundenen Gegenstände hätten keinem Delikt zugeordnet werden können, hielt das Gericht fest.

Eine Verurteilung gabs trotzdem, und zwar für den Diebstahl im Coop. Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken und eine Busse von 400 Franken. Hinzu kommen Gebühren für die Zeit in polizeilichem Gewahrsam.

Obendrein müssen beide je tausend Franken für die Strafbefehlsgebühren bezahlen. Die Strafbefehle sind rechtskräftig. (lia)

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