Das steht im schriftlichen Urteil zum Fall Rupperswil
«Hätte auch 100 Leute umgebracht»

Wird der Vierfachmord von Rupperswil AG vor Obergericht weitergeführt? Die Parteien haben nun 20 Tage Zeit, Berufung zu erklären. Dies haben sie schon im Frühling angekündigt.
Publiziert: 22.08.2018 um 11:19 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 23:11 Uhr
Wurden in ihrem eigenen Haus ermordet: Carla Schauer (Mitte, †48) mit ihren beiden Söhnen Davin (l., †13) und Dion (r., †19).
Foto: ZVG
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Im Verfahren um das Tötungsdelikt Rupperswil liegt jetzt das schriftlich begründete Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vor. Das Bezirksgericht hat dieses den Parteien zugestellt, wie es in einer Medienmitteilung schreibt.

Das bedeutet: Die Parteien haben nun die Möglichkeit, innert 20 Tagen seit der Zustellung des schriftlichen Urteils beim Obergericht die Berufung zu erklären. Was sehr wahrscheinlich ist: Bereits im Frühling, nach dem Erhalt des Urteilsdispositivs, meldeten Thomas N.* (35) und die Staatsanwaltschaft die Berufung an.

Doch erst mit dem Eingang von zumindest einer Berufungserklärung wird das Verfahren am Obergericht weitergeführt, teilt das Gericht in Lenzburg mit.

Hätte auch 100 Personen umgebracht

Das Urteil, es liefert neue schreckliche Details. Der Plan von Thomas N.: «Umbringen, anzünden, weg.» Seine grösste Angst war es dabei erwischt zu werden. Das wollte er um jeden Preis verhindern. «Da sei ihm auch egal gewesen, ob er hätte 100 Personen umbringen müssen», heisst es im schriftlichen Urteil.

Deswegen recherchierte N. auch vor der Tat im Internet. Seine Fragen: «Zerstört ein Feuer DNA-Spuren? Wie ein Haus niederbrennen?» So versuchte N. auch das Haus der Familie Schauer nach dem Vierfachmord niederzubrennen. Dass das Feuer auch Nachbarn hätte töten können, war ihm dabei egal.

Hoffte auf finalen Todesschuss

Danach begann N. nach den nächsten Opfern zu suchen. Er sammelte in einem Notizbuch Informationen über Jungen im Alter zwischen 11 und 15 Jahren. Bereits am 27. Dezember, also nur sechs Tage nach dem Vierfachmord, begann N. umfangreich zu recherchieren.

Dafür suchte er im Internet mit folgenden Schlagwörtern: «Richtig fesseln Menschen». Und: «Ist es möglich sich von Kabelbindern zu befreien.» Auch seine pädophilen Fantasien wollte er beim nächsten Mal erneut stillen. Er suchte explizit nach Reizwäsche in Kindergrösse und nach Reizwäsche für Jungs.

Ein zweites Mal schlug N. aber nicht zu. Er fuhr zwar mehrmals zu zwei Familien, setzte aber seine Pläne nicht in die Tat um. Dann wurde er verhaftet. Hierbei hatte er gehofft durch «einen finalen Rettungsschuss der Polizei» getötet zu werden. N. hatte zu dieser Zeit Suizid-Gedanken.

Ordentliche Verwahrung

Das Bezirksgericht Lenzburg hatte Thomas N. am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.

Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Zudem verpflichtete es den Schweizer, der in der Nähe des Tatorts in Rupperswil bei seiner Mutter wohnte, zur Zahlung von mehr als einer Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten. (neo/jmh/SDA)

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