F. W. (51) liess sich freiwillig einweisen
Motorsägen-Mann in der Psychiatrie

F. W. (51) hat vor einem Jahr in der Schaffhauser Altstadt mehrer Menschen mit einer Kettensäge angegriffen und verletzt. Mittlerweile ist er im vorzeitigen Massnahmenvollzug – in der Psychiatrie.
Publiziert: 21.08.2018 um 18:21 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 22:17 Uhr
F. W. (51) hat bei seinem Motorsägen-Amok in Schaffhausen eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt.
Foto: Schaffhauser Polizei
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Dominique Rais

Er versetzte eine ganze Stadt in Angst und Schrecken. Motorsägen-Mann F. W.* (51) stürmte am 24. Juli 2017 mit einer Kettensäge die CSS-Filiale in der Schaffhauser Altstadt. Beim Amok wurden fünf Menschen verletzt – unter ihnen zwei CSS-Angestellte. Einer wurde schwer verletzt und musste notoperiert werden. 

Zwei Tage ist der Motorsägen-Mann auf der Flucht, dann klicken in Thalwil ZH die Handschellen. Nach seiner Verhaftung beantragt die zuständige Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft. Sie wird bewilligt. F.W. kommt in U-Haft. Insgesamt wird sie noch drei weitere Male, um jeweils drei Monate verlängert.

F. W. ist raus aus U-Haft und jetzt im Massnahmenvollzug

Seit Ende März ist der Motorsägen-Mann nicht mehr in U-Haft, wie sein Anwalt Thomas Fingerhuth auf Anfrage von BLICK bestätigt. Jetzt ist klar: Der Motorsägen-Mann ist in er Psychiatrie. Damit F. W. aus der U-Haft kommen konnte, wurde im Februar ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Strafvollzug gestellt. Im Fall von F. W. handelt es sich um den vorzeitigen Massnahmenvollzug.

«Ein Gutachten hatte eine Massnahme empfohlen», erklärt Fingerhuth. Seit Ende März befindet sich F. W. auf eigenen Wunsch im Massnahmenvollzug. Der Motorsägen-Mann ist in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Rheinau ZH untergebracht.

Im Rahmen der stationären Massnahme wurden F. W. Medikamente verabreicht. «Er hat die Medikamente anfangs genommen, dann aber hat er gemerkt, dass sie ihm nicht gut tun», sagt sein Anwalt. Per Zwangsmassnahme hat das Obergericht Zürich im Juli eine medikamentöse antipsychotische Zwangsbehandlung angeordnet. Laut Fingerhuth gilt die Massnahme vorläufig für die nächsten drei Monate.

Beim Motorsägen-Mann «geht es auf und ab»

Die Klinik Rheinau ist sowohl auf die ambulante als auch stationäre psychiatrische Behandlung von Straftätern spezialisiert. Das Zentrum für Stationäre Forensische Therapie bietet Platz für insgesamt 79 Straftäter.

Im Sicherheitsbereich auf drei Stationen ist Platz für insgesamt 27 Betten. Zudem gibt es drei geschlossene Massnahmenstationen mit Platz für je 13 Patienten so wie eine offene Massnahmenstation mit weiteren 13 Betten.

Ziel der Behandlungen in der Klinik Rheinau: die Deliktfreiheit und entsprechende Resozialisierung der Straftäter. Auf die Frage, wie es F. W. geht, meint Fingerhuth: «Es geht auf und ab. Wie das halt so ist.»

F. W. war bereits vor seiner Motorsägen-Attacke bei der Polizei bekannt. 2014 und 2016 wurde er wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt.

«Wir haben noch nicht Anklage erhoben»

Über ein Jahr ist seit dem Angriff vergangen. Noch immer dauern die Untersuchungen der zuständigen Staatsanwaltschaft an. «Die Untersuchungen sind aber sehr weit vorangeschritten», sagt Peter Sticher, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, auf Anfrage von BLICK.

Dennoch: «Wir haben noch nicht Anklage erhoben», räumt Sticher ein. Wann es letztlich so weit sein wird und dem Motorsägen-Mann der Prozess gemacht wird, könne er nicht sagen.

F. W. wird versuchte vorsätzliche Tötung zur Last gelegt. Das tatsächliche Strafmass hängt von der Schuldfähigkeit ab. Bei vorsätzlicher schwerer Körperverletzung könnte der Motorsägen-Mann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren kassieren. Lautet das Urteil auf versuchte Tötung könnte das bis zu 20 Jahre Knast für den 51-jährigen F. W. bedeuten.

* Name der Redaktion bekannt

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