Senkung der Zinskosten
SNB ändert Regeln für Verzinsung von Sichtguthaben

Die Schweizerische Nationalbank nimmt verschiedene Anpassungen bei der Verzinsung der sogenannten Sichtguthaben vor. An der geldpolitischen Ausrichtung ändere dies nichts.
Publiziert: 30.10.2023 um 08:22 Uhr
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Aktualisiert: 30.10.2023 um 08:23 Uhr

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) nimmt Anpassungen bei der Verzisung von Sichtguthaben vor. Damit gemeint sind Geldmittel, die jederzeit ohne Einschränkungen abgehoben oder für Transaktionen verwendet werden können. 

Die SNB reduziert unter anderem den Faktor für die Limite, die bei der abgestuften Verzinsung der Sichtguthaben zur Anwendung kommt. Per Anfang Dezember werde dieser von 28 auf 25 gesenkt.

Auf Sichtguthaben bis zu dieser Limite kommt der SNB-Leitzins zur Anwendung, wie es weiter hiess. Sichtguthaben über der Limite werden zum SNB-Leitzins abzüglich eines Zinsabschlags von 0,5 Prozentpunkten verzinst. Die Berechnungsgrundlage der Limiten bleibt laut SNB unverändert.

SNB-Chef Thomas Jordan ändert für die Banken wichtige Regeln zur Verzinsung der Sichtguthaben. (Archivbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER

Ebenfalls per 1. Dezember 2023 werden bei mindestreservepflichtigen Girokontoinhabern Sichtguthaben in der Höhe der Mindestreserven abzüglich der Bargeldhaltung nicht mehrverzinst.

Keine Änderung der Geldpolitik

An der aktuellen geldpolitischen Ausrichtung ändere sich durch die Anpassungen nichts, betont die SNB in ihrer Mitteilung. Die Anpassungen sollen laut der SNB vielmehr eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicherstellen. Und sie sollen die Zinskosten der Nationalbank senken.

Das Total der Sichtguthaben bei der Nationalbank umfasst als grössten Posten die Girokonten inländischer Banken. Diese Sichtkonten bilden die Grundlage für die Steuerung der Liquidität am Frankengeldmarkt durch die Nationalbank. Über die Verzinsung der Sichtguthaben beeinflusst die Nationalbank somit das Zinsniveau am Geldmarkt.

Die Nationalbank überprüft die Verzinsung der Sichtguthaben grundsätzlich regelmässig und nimmt bei Bedarf jeweils Anpassungen vor. Zu grösseren Veränderungen war es diesbezüglich beim Abschied von den Negativzinsen gekommen. Damals führte die SNB etwa einen «umgekehrten Freibetrag» für Banken ein. (SDA/rae)

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