Terrorismus
Bundesanwaltschaft klagt zwei Männer wegen IS-Terrorverdachts an

Im Zusammenhang mit der IS-Terrormiliz hat die Bundesanwaltschaft gegen einen schweizerisch-italienischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Winterthur und einen schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Frauenfeld Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht.
Publiziert: 25.10.2019 um 10:58 Uhr
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Aktualisiert: 25.10.2019 um 12:54 Uhr
Ein Konvoi von Kämpfern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf dem Weg von ihrer damaligen "Hauptstadt" Rakka in Syrien in den Irak (Aufnahme von 2014).
Foto: Uncredited

Den beiden Männern wird hauptsächlich Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an der kriminellen Organisation «Islamischer Staat (IS)» vorgeworfen, wie es in einer Mitteilung des Bundes vom Freitag heisst.

Der schweizerisch-italienische Hauptangeklagte hat gemäss Anklage den IS in Syrien unterstützt und mehrere Personen für den IS rekrutiert. Dem zweiten Angeklagten wird die versuchte Ausreise in das Herrschaftsgebiet des IS zur Last gelegt, um sich diesem anzuschliessen sowie die Rekrutierung einer Person für den IS.

Der schweizerisch-italienische Doppelbürger mit Wohnsitz in Winterthur ist wegen der Unterstützung und Beteiligung an der kriminellen Organisation IS sowie wegen des Verstosses gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, nach Syrien in das Herrschaftsgebiet des IS gereist zu sein, wo er sich der zum IS zählenden Kampftruppe Jaish Al Muhajirin-Wal-Ansar (deutsch: Armee der Auswanderer und Helfer) anschloss.

Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte nach seiner Rückkehr in die Schweiz durch das Nutzen seines Ansehens als Rückkehrer mehrere Personen dazu motiviert hat, sich dem IS anzuschliessen.

Zur Erreichung seines Zieles, Personen für den IS zu rekrutieren, wirkte der schweizerisch-italienische Doppelbürger als salafistische Leitfigur in der Schweiz und stand in Kontakt mit mehreren verurteilten IS-Rekrutierern aus Europa. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten zudem vor, den IS sowie verwandte Organisationen durch die Verbreitung von Propagandamaterial unterstützt zu haben und im Besitz von Gewaltdarstellungen gewesen zu sein.

Dem schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Frauenfeld werden hauptsächlich Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an der IS-Terrormiliz und mehrfache Verstösse gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen zur Last gelegt.

Ihm wird die versuchte Ausreise nach Syrien über Mazedonien vorgeworfen, mit dem Ziel, sich in Syrien dem IS anzuschliessen. In Mazedonien wurde er von den lokalen Polizeibehörden an der Weiterreise gehindert.

Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass auch er eine Person für den IS rekrutiert hat. Dies mit dem Ziel, dass sich die von ihm angeworbene Person in das Herrschaftsgebiet des IS in Syrien oder dem Irak begibt und sich dort dem IS anschliesst. Zudem wirft die Bundesanwaltschaft dem Angeklagten vor, die IS-Terrormiliz sowie verwandte Organisationen durch die mehrfache Verbreitung von Propagandamaterial unterstützt zu haben und im Besitz von Gewaltdarstellungen gewesen zu sein.

Es wäre nicht das erste Mal, dass Dschihadisten in der Schweiz verurteilt werden. Im März 2017 bestätigte das Bundesgericht die bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten für einen IS-Unterstützer. Der 27 Jahre alte schweizerisch-libanesische Doppelbürger wollte 2015 nach Syrien reisen, um sich dem IS anzuschliessen.

Der Mann war im April 2015 aufgrund eines Haftbefehls der Bundesanwaltschaft im Flughafen Zürich festgenommen worden. Er hatte beabsichtigt, über Istanbul nach Syrien zu reisen.

Obwohl die IS-Terrormiliz in Syrien inzwischen von kurdischen Einheiten besiegt wurde und der sogenannte Islamische Staat (IS) mit seiner damaligen «Hauptstadt» Rakka territorial nicht mehr existiert, beobachtet der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Situation weiterhin. Im Mai 2019 verzeichnete er 92 dschihadistisch motivierte Reisende und 66 Risikopersonen.

(SDA)

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