Liebes BAG, wieso dürfen wir unser Auto nicht waschen?
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Garagen schreiben Bundesrat
Liebes BAG, wieso dürfen wir unser Auto nicht waschen?

Geschlossene Stützliwösch stossen bei vielen Autobesitzern auf Unverständnis – trotz Corona. Dabei noch verwirrender: Einige der Anlagen sind trotzdem geöffnet.
Publiziert: 20.04.2020 um 10:56 Uhr
|
Aktualisiert: 20.04.2020 um 15:58 Uhr
Franziska Scheven

Viele Autobesitzer können die Covid-19-Massnahmen des Bundesrats nicht nachvollziehen. Das Verbot bei der Stützliwösch etwa, bei der der Kunde alleine die Autowäsche ganz allein durchführt und keinen Kontakt mit anderen Menschen hat, stösst auf Unverständnis.

«Das mit den Waschboxen soll mir mal einer erklären. Null Risiko», schreibt BLICK-Leser Ady Züger aus Baar ZG genervt. «Ich steige aus dem Auto, werfe mein Münz in den Automaten, wasche das Auto, steige ein und gehe wieder.»

Verwirrung bei Kunden und Anbietern

Auch bei der Verbotsregelung herrscht Verwirrung. Die Schliessung der Anlagen scheinen nicht überall konsequent durchgesetzt worden zu sein. Einige Anlagen haben offen. Andere sind geschlossen. «Am Freitag konnte ich in einer bedienten Waschanlage in Pratteln mein Auto waschen lassen, während das unweit ebenfalls in Pratteln oder in Rheinfelden nicht möglich war», schreibt BLICK-Leser Martin Kyburz aus Augst. Auch im Kanton Freiburg sollen einige Anlagen ganz normal geöffnet haben, berichten Autofahrer.

Geschlossene Autowaschanlage in der Schweiz sind kein seltener Anblick. Nur einige Anlagen machen trotzdem auf und riskieren eine Busse.
Foto: keystone
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Alle Anlagen müssen geschlossen bleiben

Tatsächlich sollen aber alle Anlagen wegen der Coronakrise geschlossen bleiben. Laut den Covid-19 Regelungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind alle Waschanlagen von dem Verbot betroffen. «Waschanlagen und Staubsaugerplätze für Personenwagen und Nutzfahrzeuge werden vom Verbot erfasst, unabhängig davon, ob sie bedient sind oder nicht», so die offizielle Covid-19-Verordnung des BAG.

Diese Regelung können einige Betreiber nicht nachvollziehen. In einem Brief an den Gesamtbundesrat, der BLICK vorliegt, fordert der Autogewerbeverband Schweiz, alle Waschanlagen wieder rasch öffnen zu dürfen. Gemäss aktuellem Stand dürfen nur unbediente Waschstationen ab dem 26. April wieder geöffnet werden.

Beste Jahreszeit zum Autowaschen

«Bei den Waschanlagen besteht nicht mehr Ansteckungsgefahr als bei Geldautomat oder dem Supermarkt», findet Janine Meyerstein (43), Chefin von Autop & Stützliwösch. Ihr Unternehmen betreibt in Zürich und im Aargau sechs Selbstbedienungsanlagen, fünf Waschstrassen und vier Portal-Waschanlagen.

Seit der Verordnung sind sie alle geschlossen. Das Unternehmen verzeichnet nach eigenen Angaben seither einen sechsstelligen Verlust in pro Monat. «Gerade diese Jahreszeit ist wegen der Blütenpollen, dem Vogelkot und dem Reinigen von Salz nach dem Winter unsere ertragreichste Zeit», so Meyerstein. Normalerweise wäre ihr Betrieb jetzt im Dauereinsatz, so die Chefin.

Meyerstein fordert: Alle Anlagen sollen wieder geöffnet werden dürfen. «Selbst die Polizei versteht die Verordnung nicht. Die waschen ja auch bei uns.»

Corona bleibt eine Gefahr

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Doch das Verbot trifft auch auf Verständnis. Nicht um das Waschverbot geht es, sondern um die Bewegung der Menschen, argumentieren einige. Die Menschen sollen ja laut Regelung alle zu Hause bleiben und nicht das Auto waschen gehen. «Bricht eine neue Welle aus, dann wird restlos alles für lange Zeit geschlossen bleiben», so Armin Brüsch aus Thusis GR. Sein Urteil fällt hart aus: «So wie es Tote gibt, so wird es auch Geschäfte geben, die Corona nicht überleben», schreibt er. «Brauchen wir als Erstes saubere Autos? So ein Blödsinn» findet Daniel Graf aus Uzwil ZH.

Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

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  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
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