Witwer Ernst Meyer (76) aus Wohlen AG ist entsetzt über Friedhofsgärtner
«Diese Rambos verwüsten unsere Gräber!»

In Wohlen AG gehen die Friedhofsgärtner wenig zimperlich mit den Grabfeldern um. Unter ihren Motorsensen zerschellen Engelstatuen, Pflanzen und Laternen. Die Friedhofsbesucher machen die Faust im Sack – jetzt sagt Ernst Meyer: «So darf das nicht weitergehen!»
Publiziert: 12.08.2017 um 21:34 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 06:45 Uhr
Ernst Meyer (76) vor dem Grab seiner Frau Margrithe. Er ist entsetzt über die pietätlosen Friedhofsmitarbeiter in Wohlen AG.
Foto: Flavio Razzino
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Flavio Razzino

Ernst Meyer (76) hat das Grab seiner verstorbenen Frau Margrithe (†63) mit viel Liebe gestaltet. Kleine Steinchen umrahmen die Grabplatte, auf der ihr Name eingraviert ist, in einem Töpfchen blüht ein Edellieschen, nachts sorgt eine kleine Solarlaterne für etwas Licht.

Vor neun Jahren ist seine grosse Liebe an Krebs verstorben. Begraben wurde sie auf dem alten Gemeinschaftsgrab auf dem Wohler Friedhof. Doch dort wird die ewige Ruhe regelmässig gestört – und zwar massiv, wie Ernst Meyer zu BLICK sagt. Grund sind die «Friedhof-Rambos», die mit Motorsense und Laubbläser über die Grabfelder stapfen und ihren Job unzimperlich verrichten.

«Die Friedhof-Rambos waren hier!»

So sieht es auf dem alten Gemeinschaftsgrab mit Ausnahme von Margrithe Meyers Grab sehr chaotisch aus. Kein Wunder, sagt Ernst Meyer: «Letzten Freitag sind die Rambos wieder gekommen, haben wie immer im Sommer mit der Motorsense das Gras rund um die Platten gemäht». Die Friedhofsmitarbeiter gehen dabei gnadenlos vor. «So, wie die hier arbeiten, darf es nicht weitergehen. Diese Pietätlosigkeit ist einfach himmeltraurig. Sie verwüsten unsere Gräber», sagt Meyer.

Meyer berichtet: Weil die Friedhofsmitarbeiter rigoros über alles hinwegmähen, zerschellen unter ihren Trimmern kleine Engelsstatuen, Grabkerzen und Laternen. Was die Motorsensen nicht zerstören konnten, wird im Anschluss von den Laubbläsern weggepustet.

Tatsächlich liegen beim Termin mit BLICK über den ganzen Rasen verteilt abgehackte Engelsarme, gebrochene Flügel und zerschlagene Köpfe. Ergo: Das Gemeinschaftsgrab gleicht einem Schlachtfeld!

«Ich habe schon ein paar Mal die Mitarbeiter gebeten, ihre Arbeit mit mehr Respekt zu erledigen», sagt Meyer. Doch deren Reaktion habe das Ganze nur noch schlimmer gemacht. «Sie tun dann so, als ob sie mich nicht verstehen könnten, gehen einfach weiter oder lachen.»

Bestattungsamt verweist auf sein Reglement

Beim Bestattungsamt hat sich Meyer ebenfalls beschwert. Doch dort verweist man ihn auf ein Friedhofsreglement von 1975. Urs Kuhn, zuständiger Gemeinderat in Wohlen: «Eigentlich müssten die Angehörigen ihren Grabschmuck auf die Steinplatten in der Mitte des alten Gemeinschaftsgrabes legen –das haben aber viele wohl über die Jahrzehnte vergessen, und die Gemeinde hat das bislang toleriert», sagt Kuhn.

Er nimmt seinen Friedhofsgärtner in Schutz. «Er sagt mir, dass er oder seine Mitarbeiter den Grabschmuck vor dem Mähen immer zuerst auf die Seite stellen würden», so Kuhn.

Dass das zumindest am letzten Freitag nicht so war, hat Meyer indes mit seinem Handy festgehalten. Auf einem Foto ist zu sehen, wie ein Mitarbeiter mit dem Laubbläser über die Grabplatten geht. Die Folge: verwehter Grabschmuck und ein entsetzter Witwer.

Jede Gemeinde hat ihr eigenes Reglement

Friedhofsreglemente sind Sache der Gemeinde. In ihnen ist geregelt, wie Gräber auszusehen haben und wie die letzte Ruhestätte gestaltet werden darf. Besonders die beliebten Gemeinschaftsgräber sind ein häufiger Streitpunkt. Denn: Die Gestaltung ist bei Gemeinschaftsgräbern eingeschränkt, teilweise gar nicht möglich. Das bedeutet wenig Pflegeaufwand – und diese Gräber sind auch günstiger. Die Nach­teile werden manchem Pächter erst später bewusst: Wenn die Gemeinde rigoros für Ordnung sorgt. Freier als beim Gemeinschaftsgrab sind Angehörige bei den klassischen Reihengräbern. Aber auch dort stellen Gemeinden knallharte Bedingungen, etwa an die Form und Materialien der Grabsteine oder an die Bepflanzung. In vielen Gemeinden sind stark asymmetrisch gehauene Grabsteine verboten. Auch die Bepflanzung wird mancherorts vorgeschrieben: In Worb BE müssen die Ruhestätten beispielsweise von Thymian umrahmt sein.

Friedhofsreglemente sind Sache der Gemeinde. In ihnen ist geregelt, wie Gräber auszusehen haben und wie die letzte Ruhestätte gestaltet werden darf. Besonders die beliebten Gemeinschaftsgräber sind ein häufiger Streitpunkt. Denn: Die Gestaltung ist bei Gemeinschaftsgräbern eingeschränkt, teilweise gar nicht möglich. Das bedeutet wenig Pflegeaufwand – und diese Gräber sind auch günstiger. Die Nach­teile werden manchem Pächter erst später bewusst: Wenn die Gemeinde rigoros für Ordnung sorgt. Freier als beim Gemeinschaftsgrab sind Angehörige bei den klassischen Reihengräbern. Aber auch dort stellen Gemeinden knallharte Bedingungen, etwa an die Form und Materialien der Grabsteine oder an die Bepflanzung. In vielen Gemeinden sind stark asymmetrisch gehauene Grabsteine verboten. Auch die Bepflanzung wird mancherorts vorgeschrieben: In Worb BE müssen die Ruhestätten beispielsweise von Thymian umrahmt sein.

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