14'000 Dollar Anwaltsgebühren
Gericht bittet Ex-Frau von Kevin Costner zur Kasse

Wenn sich ein Ex-Paar nach der Trennung nicht einig wird, kann es teuer werden, für beide Seiten. Das trifft nun auch die Noch-Ehefrau von Kevin Costner.
Publiziert: 07.09.2023 um 13:28 Uhr

Kevin Costners (68) Noch-Ehefrau Christine Baumgartner (49) soll einen Teil der Kosten für den Scheidungsanwalt des Schauspielers übernehmen. Das berichtet das «People»-Magazin. Demnach hat ein Richter festgesetzt, dass die 49-Jährige einen Betrag in Höhe von insgesamt 14'237,50 US-Dollar zahlen muss.

Die Kosten sollen Costner dem Bericht zufolge entstanden sein, als er versuchte, Antworten über ihr Verständnis des Ehevertrags zu erhalten. Über das Dokument gibt es offenbar Differenzen.

Streit um Geld für die Kinder

Erst vor wenigen Tagen musste Baumgartner vor Gericht eine Niederlage einstecken. Kevin Costner wird in Zukunft angeblich «nur» 63'209 US-Dollar pro Monat an Unterhalt für seine Kinder zahlen. Das setzte ein Gericht dem «People»-Magazin zufolge fest. Damit bekam der «Yellowstone»-Star laut dem Bericht nach einer zweitägigen Verhandlung in Santa Barbara seinen vorgeschlagenen Betrag bewilligt. Baumgartner hatte offenbar sehr viel mehr gefordert.

Christine Baumgartner und Kevin Costner gehen zukünftig getrennte Wege.
Foto: imago images/ZUMA Wire
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Im Juli war Kevin Costner laut US-Medienberichten vorläufig dazu verurteilt worden, monatliche Zahlungen in Höhe von 129'755 US-Dollar an die Mutter seiner drei Kinder Cayden (16), Hayes (14) und Grace (13) zu leisten. Später soll Christine Baumgartner einen Antrag auf Erhöhung dieses Betrags auf 175.057 US-Dollar gestellt haben. Sie reduzierte diese Summe während der Verhandlung dem «People»-Magazin zufolge angeblich auf 161'592 US-Dollar.

Trennung im Frühjahr

Christine Baumgartner hatte am 1. Mai 2023 die Scheidung von Kevin Costner eingereicht - wegen «unüberbrückbarer Differenzen». Die beiden hatten im September 2004 geheiratet. Die ehemalige Handtaschen-Designerin musste gemäss einer richterlichen Anordnung das gemeinsame Haus zum 31. Juli 2023 verlassen. Das Paar hatte vor der Trauung angeblich einen Ehevertrag unterzeichnet, der den Ehegattenunterhalt im Fall einer Trennung genau regelt. (SpotOn)

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