Die Taten wurden gefilmt
Gérard Depardieu soll wegen Vergewaltigung vor Gericht

Der Pariser Staatsanwalt fordert einen Prozess wegen Vergewaltigung gegen den Schauspieler Gérard Depardieu. Er soll 2018 die französische Schauspielerin Charlotte Arnould vergewaltigt haben. Depardieu wehrt sich und spricht von «einvernehmlichen Liebkosungen».
Publiziert: 22.08.2024 um 17:59 Uhr

Kurz zusammengefasst

  • Gérard Depardieu soll wegen Vergewaltigung angeklagt werden.
  • Die Vorwürfe kommen von der Schauspielerin Charlotte Arnould.
  • Depardieu widerspricht und sagt, der Sex war einvernehmlich.
  • Nun wird das Verfahren erneut aufgenommen.
  • Die Taten sollen gefilmt worden sein.
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Wenn es nach der Pariser Staatsanwaltschaft geht, wird Gérard Depardieu der Prozess wegen Vergewaltigung gemacht.
Foto: AFP
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Lucien EsseivaTeamlead People-Desk

Der Pariser Staatsanwalt hat eine Verhandlung wegen Vergewaltigung gegen den 75-jährigen Schauspieler Gérard Depardieu beantragt, wie der französische Nachrichtensender BFM TV am Donnerstag, dem 22. August erfuhr. Am 14. August unterzeichnete die Staatsanwaltschaft eine endgültige Anklage, in der sie die Überweisung von Gérard Depardieu an das Departement-Strafgericht forderte, um wegen Vergewaltigung durch manuelle Penetration und sexuelle Übergriffe, die am 7. und 13. August 2018 an Charlotte Arnould (28) begangen wurden, vor Gericht gestellt zu werden.

Es liegt nun am Untersuchungsrichter zu entscheiden, ob Gérard Depardieu vor dieses Gericht gestellt wird oder nicht. «Für Charlotte ist dies ein enormer Schritt nach vorn in Richtung eines Prozesses», sagte Carine Durrieu-Diebolt, Anwältin der Schauspielerin, gegenüber BFM TV. «Sie wartet nun ungeduldig auf das Ende der Ermittlungen.»

Vergewaltigung konnte nicht nachgewiesen werden

Charlotte Arnould war die erste Frau, die gegen den 75-jährigen Schauspieler Anzeige erstattete. Am 27. August 2018 ging die 28-jährige Schauspielerin zur Gendarmerie in Lambesc in den Bouches-du-Rhône und erstattete Anzeige gegen Gérard Depardieu. Sie beschuldigte ihn, sie zweimal, am 7. und 13. August desselben Jahres, in der Pariser Wohnung des Schauspielers vergewaltigt zu haben, als sie ihn dort besuchte, um ihn nach Rat zu fragen.

Nach neunmonatigen Ermittlungen wurde ihre Beschwerde zu den Akten gelegt, da die Staatsanwaltschaft in Paris der Ansicht war, dass die Straftat nicht nachgewiesen werden konnte. Aber Charlotte Arnould reichte erneut Klage ein, diesmal als Zivilklage. Ein Untersuchungsrichter wurde ernannt und im Dezember 2020 kam er zu dem Schluss, dass es schwerwiegende und übereinstimmende Indizien gibt. Gérard Depardieu wurde dann wegen «Vergewaltigung» und «sexueller Übergriffe» angeklagt.

Videoaufnahmen dienen als Beweismittel

Dieser Fall ist besonders, weil Gérard Depardieu seine Wohnung mit Überwachungskameras ausgestattet hatte. Die von Charlotte Arnould angezeigten Vergewaltigungsszenen wurden daher gefilmt und bilden so die Grundlage der Anklage. Der Schauspieler hat die Vorwürfe stets bestritten und von «einvernehmlichen Liebkosungen» gesprochen.

In einem offenen Brief an Le Figaro vom Oktober 2023 versicherte er, niemals jemanden zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. «Eine Frau kam ein erstes Mal zu mir nach Hause, leichtfüssig und stieg aus freien Stücken in mein Schlafzimmer. Heute sagt sie, sie sei dort vergewaltigt worden. Sie kam ein zweites Mal wieder. Zwischen uns gab es weder Zwang noch Gewalt noch Protest», schrieb er.

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