Frage der Beziehung relevant – war der Helfer Lover oder guter Freund?
Lilly Beckers Geldstreit landet vor Gericht

Nach dem Aus mit Ex-Mann Boris Becker soll sich Lilly Becker in einer finanziellen Notlage befunden haben. Zu Hilfe eilte ihr damals ein guter Freund – oder was es doch der Lover? Diese Frage soll nun das Gericht in München beschäftigen, denn es geht um viel Geld.
Publiziert: 13.02.2024 um 13:44 Uhr
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Saskia SchärRedaktorin People

2018 trennten sich Lilly Becker (47) und der ehemalige Tennisprofi Boris Becker (56). Nach dem Aus stand das Model finanziell schlecht da, wie sie gegenüber der «Bild am Sonntag» sagte: «Ich hatte keinen Cent Bargeld, wusste nicht, wohin.»

In die Bresche soll laut «Bild» daher ein befreundeter TV-Manager gesprungen sein, der ihr Geld gegeben habe. Nun soll er dieses wieder zurückwollen. Doch so einfach scheint das nicht zu sein, denn die Anwälte der beiden sollen sich laut der Zeitung am Mittwoch zum «Gütetermin» am Landgericht München treffen. Dabei soll es um eine wichtige Frage gehen: Waren die beiden einfach nur gute Freunde oder ein Liebespaar?

In welcher Beziehung standen die beiden?

Doch weshalb beschäftigen sich die Anwälte mit dieser Frage? Lilly Becker behauptet laut «Bild», dass sie mit dem TV-Manager eine langjährige Beziehung hatte und das Geld dabei als Schenkung betrachtete. Aus einem Schreiben an das Landgericht vom vergangenen Monat soll laut Bild hervorgehen, dass «die Parteien [...] seit Spätsommer/Herbst 2018 bis Anfang des Jahres 2021 ein Paar» waren. So hätten sie sich Bett und Tisch geteilt und sich auch den Kindern vorgestellt.

Lilly Becker soll sich derzeit um Geld streiten.
Foto: Getty Images
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Das Problem: «Bild» hat laut eigenen Angaben zuvor einen Maulkorb erhalten, als sie über eine einstige Liebesbeziehung zwischen dem Model und dem TV-Manager berichteten. Eine solche habe es nämlich nicht gegeben, so die Medienanwälte von Becker. Somit gibt es zwei sich widersprechende Versionen, was die Beziehung zwischen Lilly Becker und dem TV-Produzenten betrifft. Welche davon nun wirklich stimmt, wissen wohl nur die beiden. Gegenüber «Bild» wollte sich Becker dazu nicht äussern. 

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