Gericht legt Unterhaltszahlung fest
Kevin Costner muss seiner Ex monatlich 130'000 Dollar zahlen

Kevin Costner und Christine Baumgartner stecken mitten im Scheidungskrieg. Nun hat das Gericht eine weitere Entscheidung gefällt, die beiden nicht wirklich gefallen dürfte.
Publiziert: 12.07.2023 um 13:58 Uhr
Zwischen Kevin Costner und Christine Baumgartner ist ein Rosenkrieg ausgebrochen.
Foto: Imago
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Im Scheidungskrieg zwischen Kevin Costner (68) und Christine Baumgartner (49) ist ein weiteres Urteil gefallen: Ein Richter in Los Angeles hat entschieden, wie viel Unterhalt der Hollywood-Star seiner Noch-Ehefrau für ihre gemeinsamen drei Kinder zahlen muss, wie der US-Sender Fox News berichtet. Die Summe dürfte aber beiden gar nicht passen – eine seltene Einigkeit in ihrem Scheidungszoff.

Denn der Richter legte einen monatlichen Betrag von 129'755 Dollar fest. Gemäss Gerichtsunterlagen wollte Costner deutlich weniger zahlen. Er schlug eine Summe in der Höhe von 51'940 Dollar für Söhne Cayden (16) und Hayes (14) sowie Tochter Grace (13) vor. Baumgartner dagegen verlangte 248'000 Dollar im Monat, damit sie den «Lebensstil, den meine Kinder gewöhnt sind, aufrechterhalten kann». Der Schauspieler behauptete jedoch, dass die Handtaschen-Designerin damit in Wirklichkeit nur ihren eigenen Lebensstil finanzieren wolle. So soll sein Buchhalter herausgefunden haben, dass sie pro Monat rund 100'000 Franken für Beauty-Eingriffe ausgibt.

Kevin Costner und Christine Baumgartner teilen sich Kosten

Nebst den Unterhaltszahlungen muss der Schauspieler die Anwaltskosten von Baumgartner in der Höhe von 200'000 Dollar und Gerichtskosten von 100'000 Dollar übernehmen. Gesundheitskosten, Schulbeiträge und Ausgaben für Freizeitaktivitäten teilen sich die beiden zur Hälfte.

Costner kann sich zumindest damit trösten, dass die vom Richter jetzt festgelegte Summe etwas näher an seinem Vorschlag liegt. Zudem hatte er wenige Tage zuvor bereits einen Teilsieg errungen. Das Gericht ordnete an, dass Baumgartner die Familienvilla verlassen muss. Sie hat zuvor einen Ehevertrag angefochten, in dem ihr Auszug im Falle eines Ehe-Aus abgemacht worden war.(cth/bsn)

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