Gibt nicht nur am Herd Gas
Steffen Henssler muss erneut seinen Führerausweis abgeben

Der deutsche Starkoch Steffen Henssler ist wohl nicht nur in der Küche ständig auf Zack, sondern auch hinter dem Steuer. Weil er beinahe doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs war, müsste er nun einen Monat zu Fuss gehen – doch er wehrt sich dagegen.
Publiziert: 02.10.2024 um 09:54 Uhr

Kurz zusammengefasst

  • Steffen Henssler zu schnell: 400 Euro Busse, Fahrverbot
  • Im Februar 2023 erneut ein Monat Fahrverbot
  • Henssler behauptete damals, nicht selbst gefahren zu sein, Kamera überführte ihn
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Eine (zu) schnelle Nummer: Steffen Henssler.
Foto: IMAGO/BOBO
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Saskia SchärRedaktorin People

Da hatte es aber einer eilig. Mit angeblichen 97 km/h auf dem Tacho soll Steffen Henssler (52) im November 2022 geblitzt worden sein – und das auf einer 50er-Strecke. Sind diese Angaben korrekt, so war er beinahe doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs. Dafür hat er laut dem «Hamburger Abendblatt» einen Bussgeldbescheid erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hat. 

Diesen hat das Gericht allerdings abgelehnt und ihn zu einer Busse von 400 Euro sowie einem Monat Fahrverbot verdonnert. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil sind zudem der Erhalt von zwei Punkten in Flensburg festgehalten. Wer deren acht hat, wird der Führerschein entzogen und er kann erst nach einer bestimmten Sperrfrist wieder beantragt werden. Je schwerer das Vergehen, desto mehr Punkte gibt es. Diese verfallen – ebenfalls nach Schwere des Vergehens – nach 2,5, 5 oder 10 Jahren.

Er erhielt bereits 2023 einen Monat Fahrverbot

Für Henssler ist es nicht das erste Mal, dass er wegen seines Fahrverhaltens mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Im Februar 2023, also gut drei Monate nach seiner vermeintlichen Geschwindigkeitsübertretung, erhielt er laut RTL vom Amtsgericht Friedberg ein vierwöchiges Fahrverbot erteilt. Der Grund? Er habe auf der Autobahn gedrängelt. Dafür erhielt er ursprünglich einen Bussgeldbescheid von 130 Euro, ging auch dagegen vor und bekam schlussendlich einen Monat Fahrverbot und weitere 100 Euro Strafe aufgebrummt.

Ausschlaggebend dafür war auch seine Behauptung, bei der Drängelfahrt gar nicht selbst gefahren zu sein. Doof nur, dass eine gut versteckte Kamera den Koch im Auto – hinter dem Steuer – festgehalten hatte. 

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