Jetzt bekommt er Millionen
Bushido siegt vor Gericht gegen Arafat Abou-Chaker

Bushido hat nach langem Rechtsstreit gegen Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker vor Gericht gewonnen. Dem Rapper stehe nun eine Millionensumme zu.
Publiziert: 06.09.2023 um 20:10 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2023 um 22:04 Uhr

Grosser Erfolg für Bushido (44). Nach mehr als drei Jahren und insgesamt über 100 Verhandlungstagen hat der Rapper am Mittwoch vor dem Landgericht in Berlin gegen seinen früheren Beschützer und Clan-Boss Arafat Abou-Chaker (47) gewonnen. Wie die deutsche «Bild»-Zeitung berichtet, sehe es das Gericht inzwischen als erwiesen an, dass Abou-Chaker nicht Bushidos Manager war und deshalb zu Unrecht Geld vom Rapper erhalten habe. 

«Obwohl der Kläger (Arafat) zu keinem Zeitpunkt als Manager des Beklagten (Bushido) tätig war, schlossen die Parteien am 30. Januar 2007 einen sogenannten Managementvertrag, in dem der Beklagte den Kläger (genannt Management) mit seiner Vertretung und Interessenwahrnehmung beauftragte», zitiert die «Bild» aus dem Urteil. So habe sich Abou-Chaker zwar Manager genannt, jedoch nie solche Leistungen erbracht. 

Abou-Chaker muss als direkte Folge davon nun eine Summe von über zwei Millionen Euro nebst Zinsen zurückzahlen. Schon im April dieses Jahres war Abou-Chaker vom Berliner Gericht zu einer Zahlung in Höhe von etwas mehr als 2,2 Millionen Euro an seinen ehemaligen Geschäftspartner verurteilt worden.

Juristischer Erfolg für Rapper Bushido.
Foto: imago/Future Image
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Im April fiel ein Versäumnisurteil

Demnach sei es in dem Rechtsstreit am Landgericht Berlin unter anderem um «mehrere Rechnungen» gegangen, die Abou-Chaker gestellt habe und «mit denen er Anteile an den Einnahmen des Beklagten» geltend machen wollte, erklärt die Sprecherin. Zudem habe er Auskunft über Ausgaben und Einnahmen Bushidos erhalten wollen.

Der Rapper hatte wiederum eine Widerklage erhoben, «die im Wesentlichen auf Rückzahlung geleisteter Anteile an den Einnahmen des Beklagten gerichtet» gewesen sei. Abou-Chaker sei daraufhin zu einer Zahlung in Höhe von etwas mehr als 2,2 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt worden. Es handelte sich dabei jedoch um ein Versäumnisurteil, da Abou-Chaker keinen Antrag gestellt und Bushidos Seite einen entsprechenden Erlass beantragt habe. Das Urteil war daher noch nicht rechtskräftig und Arafat hatte fristgerecht Einspruch dagegen eingereicht. Dies sei nun nicht mehr möglich. (SpotOn/hon)

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