Nach Eskalation um das Erbe der Formel-1-Legende
Niki Laudas Witwe winken nach Zwischenurteil Millionen

Das erste Zwischenurteil im Streit um das Millionenerbe von Niki Lauda kommt schneller als erwartet: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien stärkt darin Laudas Witwe Birgit den Rücken.
Publiziert: 31.05.2023 um 10:46 Uhr

Birgit Lauda (44), die letzte Ehefrau der 2019 verstorbenen Formel-1-Legende Niki Lauda (†70), kämpft beim Wiener Landesgericht für Zivilrecht um den Pflichtanteil ihres Erbes. Am Dienstag gab es ein erstes Zwischenurteil, das laut Pressemitteilung zwar noch nicht rechtskräftig ist, Birgit Lauda aber den Rücken stärkt.

Demnach könne man beim Streit um das Lauda-Erbe österreichisches Recht anwenden. Sind ein Ehepartner beziehungsweise die Kinder im Testament nicht genannt, haben sie rechtlich Anspruch auf einen Pflichtanteil des Erbes. Und genau das ist bei der Familie Lauda der Fall. Denn der Ex-Rennfahrer hat nach 2007 sein Testament nicht mehr geändert. Die Hochzeit mit Birgit fand erst 2008 statt.

Laut österreichischem Recht stehe Birgit Lauda ein Sechstel des Erbes zu. Bei einem geschätzten Lauda-Vermögen von 200 bis 500 Millionen Franken wäre das ein zweistelliger Millionenbetrag, um den Laudas Witwe jetzt vor Gericht kämpft. Gegenüber der «Krone» sagt Birgit Laudas Anwalt, Christoph Kerres, über das Zwischenurteil: «Wir freuen uns für unsere Mandantin über diesen Erfolg.»

Birgit Lauda kämpft um das Millionenerbe der verstorbenen Formel-1-Legende Niki Lauda.
Foto: imago images / APress
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Vermögen liegt in Privatstiftung

Einen dreistelligen Millionenbetrag soll Niki Lauda gemäss dem Magazin «Bunte» in eine Privatstiftung zum Wohle seiner Hinterbliebenen eingebracht haben. Bis anhin konnte Birgit Lauda nicht auf ihren Pflichtanteil zugreifen – nun scheint sie aufatmen zu können.

Am 19. April holte Stiftungsvorstand Hais Asenbauer, Laudas einstiger Anwalt und Freund, zum Gegenschlag aus. Gemäss kurier.at wollte er Birgit Lauda für erbunfähig erklären lassen und beschuldigte sie der Unterschlagung von Vermögenswerten. Konkret ging es um eine Kunstsammlung mit gegen 50 Bildern und Schmuck, die sie verschwiegen haben soll. (fmü/srf)

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