Mutmasslicher Missbrauchsfall ist verjährt
Keine Anklage gegen Kevin Spacey

In einem Fall des mutmasslichen sexuellen Missbrauchs durch Oscar-Preisträger Kevin Spacey wird keine Anklage erhoben. Der vermeintliche Übergriff im Jahr 1992 ist verjährt, teilte die Staatsanwaltschaft in Los Angeles der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit.
Publiziert: 05.09.2018 um 04:22 Uhr
|
Aktualisiert: 14.09.2018 um 22:07 Uhr
In einem angeblichen Missbrauchsskandal von US-Schauspieler Kevin Spacey werden keine juristischen Schritte eingeleitet.

«House-of-Cards»-Star Kevin Spacey wird des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft in Los Angeles mitgeteilt, dass sich der Schauspieler in einem Fall nun nicht vor Gericht verantworten muss. Der mutmassliche Übergriff im Jahr 1992 sei verjährt, teilte sie der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit.

Auch in zwei Fällen des mutmasslichen Missbrauchs durch den US-Actiondarsteller Steven Seagal und den Schauspieler Anthony Anderson kommt es demnach nicht zur Anklage. Der mutmassliche sexuelle Übergriff auf eine 18-Jährige durch Seagal im Jahr 1993 sei ebenfalls verjährt, hiess es.

Spacey und Seagal könnten in anderen Fällen angeklagt werden

Im Fall Anderson, der eines sexuellen Übergriffs auf eine Frau in diesem Jahr beschuldigt wird, habe sich das mutmassliche Opfer geweigert, den Ermittlern gegenüber auszusagen. Der Fall werde deshalb fallengelassen.

Gegen Spacey und Seagal laufen derzeit noch Ermittlungen in anderen Fällen, in denen es zur Anklage kommen könnte. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden