«Nur Schamhaare waren sichtbar»
Freispruch für Mona-Lisa-Exhibitionistin

Eine Künstlerin posierte nackt vor der berühmten Mona Lisa. Eine Strafe gibt es nicht. Das Gericht wertete es als künstlerischen Akt, und begründete das Urteil in kurioser Art und Weise.
Publiziert: 19.10.2017 um 03:15 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:55 Uhr
Der Tatort vor dem Mona-Lisa-Gemälde im Pariser Louvre-Museum. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/AP/MARKUS SCHREIBER

Nach einem Nackt-Auftritt vor der berühmten Mona Lisa im Pariser Louvre ist die Performance-Künstlerin Déborah de Robertis freigesprochen worden. Ein Gericht befand, es habe sich um einen «militanten und künstlerischen Akt» gehandelt, nicht um Exhibitionismus.

Es seien keine Genitalien zu sehen gewesen, sondern nur Schamhaare, argumentierten die Richter in Paris am Mittwoch. Sie schlossen sich damit der Argumentation der Verteidigung an.

Allerdings wurde die Künstlerin zu 35 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil sie einen Museumswärter in den Arm gebissen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft auf Bewährung gefordert.

«Mein Copyright»

Die Luxemburgerin hatte am 24. September zur Überraschung der Museumsbesucher ihre Vagina vor dem berühmten Frauenbildnis Leonardo Da Vincis entblösst. Dazu rief sie: «Mona Lisa, meine Muschi, mein Copyright». Die Künstlerin wurde daraufhin festgenommen und sass zwei Tage in Untersuchungshaft.

De Robertis sagte der Nachrichtenagentur AFP, ihr Ziel sei es mitnichten gewesen, ihre Genitalien zu zeigen. Vielmehr habe sie mit ihrer Darbietung auf ein berühmtes Foto der österreichischen Performance-Künstlerin Valie Export angespielt, die in den 70ern für ihre sexuelle Freizügigkeit bekannt war. «Ich hinterfrage die Rolle von Künstlerinnen in der Kunstgeschichte», betonte De Robertis.

De Robertis stand wegen ähnlicher Aktionen in Pariser Museen schon mehrfach vor Gericht. (SDA)

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