Anwalt über erneuten Betrugsvorwurf gegen DJ Christopher S.
«Mein Klient hat einfach kei Stutz»

Christopher S. könnte bald wieder ernsthaften Ärger mit dem Gesetz haben. Nachdem er vor sechs Monaten wegen Versicherungsbetrugs verurteilt wurde, soll er nun eine Frau beim Hausverkauf über den Tisch gezogen haben. Derzeit läuft eine Voruntersuchung.
Publiziert: 17.05.2017 um 11:34 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:55 Uhr
Manuel Kellerhals

Gestern Nachmittag musste Christoph Spörri (47), der unter dem DJ-Namen Christopher S. berühmt wurde, auf dem Berner Polizeiposten aussagen. Eine Frau, der Spörri 2011 ein Haus verkaufte, reichte gegen den Ex-Musiker eine Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung und Betrugs ein. Der Vorwurf: Spörri habe sie auf der ausstehenden Grundstückgewinnsteuer sitzen gelassen. 

«Dies ist unschön, Betrug ist es nicht»

Klägerin G.V.* (44) behauptet gegenüber «20 Minuten», Spörri habe sie «um Abertausende von Franken betrogen». Kurz nach ihrem Hauskauf in Münsingen BE habe sie einen Brief der Steuerverwaltung erhalten. Spörri habe die Grundstückgewinnsteuer nie bezahlt. G.V. musste die 160’000 Franken schliesslich aus eigener Tasche zahlen.

Spörris Anwältin Simone Gasser sieht dennoch keine Straftat ihres Klienten. Dem Ex-Star-DJ fehle es ganz einfach an finanziellen Mitteln: «Beim Verkauf verzichteten beide Seiten auf die Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer», sagt sie zu BLICK. «Doch Herr Spörri kann diese Steuer nun schlichtweg nicht bezahlen! Mein Klient hat auf Berndeutsch gesagt einfach kei Stutz.»

Die Vorwürfe gegen Christopher S. – Betrug und arglistige Täuschung.
Foto: Facebook
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Dass G.V. nun selbst in die Tasche greifen musste, ist für Gasser nicht ungewöhnlich: «Da auf eine Sicherstellung verzichtet wurde, ging die Steuerverwaltung jetzt auf die Käufer los. Dies ist unschön, Betrug ist es aber nicht.»

Pikant: Der Ex-Musiker habe der Klägerin laut eigener Aussage immer wieder versichert, dass er zahlen würde, nur, um dann doch einen Rückzieher zu machen. Dies sei laut dem Anwalt von G.V. arglistige Täuschung. Die Klägerin: «Es kann doch nicht sein, dass Spörri in der Öffentlichkeit mit Luxusgütern protzt, ich dann im Hintergrund aber für dessen Schulden aufkommen muss.»

Erneute Probleme mit dem Gesetz

Vor sechs Monaten wurde Spörri in erster Instanz vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen versuchten Versicherungsbetrugs zu 72 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Berner soll zwei Männer beauftragt haben, seine Plattensammlung anzuzünden. Gegen das Urteil legte der Ex-DJ Berufung ein. Spörri war für eine Stellungnahme zu den neuen Vorwürfen nicht zu erreichen. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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