Fehler in der Buchhaltung
SRG hat sich um 26 Millionen verrechnet

Die Bilanzen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft stimmten über Jahre nicht. Dadurch wurden das Jahresergebnis und die Gewinnreserven zu positiv dargestellt.
Publiziert: 14.07.2019 um 10:38 Uhr
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Aktualisiert: 14.07.2019 um 11:27 Uhr
Insgesamt hat sich die Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft um 26 Millionen Franken verrechnet.
Foto: Keystone
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Jahrelang war die Buchhaltung der SRG unvollständig, wie Recherchen der «SonntagsZeitung» zeigen. Der Konzern hatte ab 2011 nicht mehr einkalkuliert, dass nicht alle Personen die TV- und Radio-Gebühren bezahlen. Doch genau diese Zahlungsausfälle hätten in die Bilanz einberechnet werden müssen.

Aufgrund dieses Fehlers seien «das Jahresergebnis und die Gewinnreserven zu gut dargestellt» worden, gesteht die SRG im aktuellen Jahresbericht. Still wurde die Bilanz von 2017 angepasst, das Eigenkapital um 26 Millionen Franken gekürzt. «Es handelt sich um einen buchhalterischen Fehler auf unserer Seite», so SRG-Sprecher Edi Estermann zur «SonntagsZeitung». Bemerkt wurde der Fehler erst im vergangenen Dezember beim Wechsel von der Billag zur Serafe – im Jahresbericht auf Seite 148 vermerkt.

39 Millionen Franken Gebührengelder offen

2018 zeigte sich so stark wie nie, dass tatsächlich nicht alle Gebührengelder eingeholt werden können. Die Billag stellte rund 4,5 Millionen Rechnungen aus. Zeitgleich mussten auch fast 1,5 Millionen Mahnungen verschickt werden und 63'000 Betreibungen. 39 Millionen Franken waren Ende 2018 noch offen. Diese wird die Billag kaum noch eintreiben. 

Laut «SonntagsZeitung» ist das Management nicht mehr im Amt, von einst 210 Angestellten arbeiten nur noch 20. Nach dem Auftrag des Bundes droht der Inkasso-Firma das Aus. «Die gegenwärtige Planung geht davon aus, die Billag ordentlich zu liquidieren», sagt ein Sprecher vom Mutterkonzern Swisscom.

Doch nicht nur das: Die SRG hat auch für 2019 falsch kalkuliert und ging von viel zu hohen Werbeeinahmen aus. Weitere Sparmassnahmen sind «nicht ausgeschlossen», heisst es.

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