Freddy Nock hinterlässt einen hohen Schuldenberg
Seine Familie schlägt das Erbe aus

Freddy Nock hatte zum Zeitpunkt seines Todes hohe Schulden. Aus diesem Grund wird seine Familie das Erbe nicht annehmen.
Publiziert: 11.04.2024 um 12:29 Uhr
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Aktualisiert: 11.04.2024 um 13:40 Uhr
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Silja AndersRedaktorin People

Am 7. Februar wurde Freddy Nock (†59) in seiner Wohnung in Uerkheim AG tot aufgefunden. Sein Tod schmerzte nicht nur seine Familie, sondern auch die Zirkus-Welt. Nock war zeitlebens für seine spektakulären Akte als Hochseilartist bekannt.

Am 18. März fand die emotionale Trauerfeier für Nock statt, bei sich der rund 700 Menschen von dem Extremsportler verabschiedeten. 

Familie hat Erbe ausgeschlagen

Seine Familie ist nun dabei, den Verlust zu verarbeiten, doch zur Ruhe kommen sie nicht. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hatte Nock zum Zeitpunkt seines Todes hohe Schulden. «Heute ist im Amtsblatt eine vorläufige Konkursanzeige publiziert worden. Das Konkursamt Aargau gibt die ausgeschlagene Erbschaft als Grund an», berichtet die «Aargauer Zeitung». Damit wird bekannt, dass seine Hinterbliebenen das Erbe abgelehnt haben. 

Freddy Nock wurde am 7. Februar tot aufgefunden.
Foto: Getty Images
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Nock bezog zuletzt Sozialhilfe seiner Wohngemeinde, versuchte stets, Schulden zu begleichen und über die Runden zu kommen, denn das Geld seiner Gemeinde soll er nur widerwillig angenommen haben. In seinem letzten Interview betonte Nock: «Ich bin nicht reich. Ich besitze nur eine Firma, aber mit Reichtum hat das nichts zu tun.»

Finanzielle Schwierigkeiten durch Gewalt-Vorwürfe

In finanzielle Schwierigkeiten war Nock 2008 und 2013 geraten, als seine Ex-Frau ihm häusliche Gewalt vorwarf. 2020 wurde Freddy Nock durch das Aargauer Gericht vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen, doch Nocks Tochter Kimberly Nock (26) sagte an der Gedenkfeier für ihren Vater: «Der Freispruch war keine Hilfe für ihn, sondern hat ihm die Existenzgrundlage genommen.»

Auf Anfrage von Blick möchte sich die Familie nicht zu der ausgeschlagenen Erbschaft äussern.

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