Kommentare nicht freigeschaltet
UBI heisst Beschwerde gegen SRF gut

Erstmals hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren von Schweizer Radio und Fernsehen SRF beurteilt.
Publiziert: 29.06.2023 um 20:03 Uhr
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Aktualisiert: 29.06.2023 um 20:49 Uhr

Die Ubi kam in mehreren Fällen zum Schluss, dass die Ablehnung der Kommentare vor dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht standhält.

Nach «längerer und kontroverser» Diskussion habe die Kommission an den öffentlichen Beratungen vom Donnerstag mit einer knappen Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen, teilte die UBI am Donnerstagabend mit.

Ein regelmässiger Schreiber habe gerügt, dass mehrere seiner Kommentare durch die Community-Redaktion von SRF nicht aufgeschaltet worden seien. Letztere habe sich dabei jeweils auf die unternehmenseigene Netiquette berufen. Die Redaktion habe die Nichtaufschaltung meist damit begründet, dass es sich um nicht überprüfbare Unterstellungen und Behauptungen gehandelt habe.

Foto: SRF/Oscar Alessio

Drei weitere Beschwerden abgewiesen

Die UBI prüfte im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Grundrechts der Meinungsäusserungsfreiheit gegeben waren, wie es weiter hiess. In sieben Fällen sei sie zum Schluss gekommen, dass dies nicht zutreffe. Sie habe die entsprechenden Beschwerden deshalb gutgeheissen.

Einstimmig abgewiesen wurde von der UBI dagegen die Beschwerde des gleichen Schreibers gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars wegen persönlicher Angriffen gegen einen anderen Nutzer. Knapp wurde laut Mitteilung auch seine Beschwerde gegen die sechsmonatige Sperre seines Kommentarkontos abgewiesen. Diese hatte die Redaktion nach einer expliziten Verwarnung wegen wiederholten verbalen Angriffen gegen SRF-Mitarbeitende ausgesprochen.

Drei weitere Beschwerden wurden von der UBI am Donnerstag ebenfalls abgewiesen. (SDA)

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