Sie prüften nicht mal Blochers Einkommen
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2,7 Millionen Franken:Blocher-Rente trotz negativer Gutachten bewilligt

2,7 Millionen Franken
Bundesrat bewilligte Blocher-Rente trotz negativer Gutachten

Experten haben den Bundesrat darauf hingewiesen, dass Christoph Blocher nur noch Anspruch auf 1,1 Millionen Franken habe. Die Landesregierung segnete trotzdem mehr als das Doppelte ab.
Publiziert: 16.07.2020 um 09:04 Uhr
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Aktualisiert: 30.10.2020 um 21:24 Uhr

Satte 2,7 Millionen Franken soll alt Bundesrat Christoph Blocher (79) von Vater Staat erhalten. Rückwirkend für sein Bundesrats-Ruhegehalt, auf das er seit seiner Abwahl 2007 verzichtet hatte. Die Landesregierung hat die Forderung Anfang Juli vollumfänglich abgesegnet – und dabei gleich zwei Expertengutachten in den Wind geschlagen. Das berichtet der «Tages-Anzeiger».

Ein Gutachten stammt aus der Feder des Sozialversicherungsexperten Ueli Kieser. Das zweite von Rechtsprofessor Thomas Geiser. Eine dritte Expertenmeinung steuerten die Juristen aus dem Bundesamt für Justiz bei. Allesamt sind sie streng vertraulich.

1,6 Millionen – praktisch geschenkt

Die Expertisen sollen übereinstimmend zum gleichen Ergebnis gekommen sein: Der Rechtsanspruch auf frühere Ruhegehälter verjährt nach fünf Jahren. In der Verordnung über die Besoldung und das Ruhegehalt für Magistratspersonen ist die Frage nicht abschliessend geklärt.

Christoph Blocher war von 2003 bis 2007 als Justizminister Mitglied des Bundesrats.
Foto: Keystone
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Das aber bedeutet: Juristisch betrachtet stehen Blocher nur die Bundesratsrenten ab 2015 zu. Dabei handelt es sich um rund 1,1 Millionen Franken. Der Bundesrat aber wollte davon schlicht nichts wissen! Er hat trotzdem beschlossen, Blocher sämtliche Ruhegehälter bis zurück zu seiner Abwahl Ende 2007 auszuzahlen – also noch mal 1,6 Millionen Franken obendrauf.

Regierungsnahe Kreise würden von einem «Ermessensentscheid» sprechen. Andere Stimmen reden von einem Geschenk. Blocher hatte auf «Teleblocher» betont, dass er die Gelder spenden wolle.

Finanzdelegation hat Zweifel an Zuständigkeit

Der Beschluss ist auch deshalb brisant, weil ihn der Bundesrat eigentlich noch der Finanzdelegation des Parlaments zur Bewilligung vorlegen möchte. Dort allerdings zweifle man zunehmend daran, dass man für den Fall Blocher zuständig sei, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt.

Allenfalls weist das Gremium das Geschäft an den Bundesrat zurück. Dann müsste dieser abschliessend entscheiden. «Es kann nicht sein, dass der Bundesrat ein heisses Eisen einfach an die Finanzdelegation weiterschiebt, nur weil er sich selbst nicht die Finger daran verbrennen will», wird SVP-Finanzpolitiker Pirmin Schwander (58) zitiert. (dba)

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