9 Millionen fliessen
Ständerat schüttet Geld für Weinbauern aus

Das Parlament macht dem Bund Vorgaben zur finanziellen Förderung des Absatzes von Schweizer Wein und fordert dabei den Betrag von neun Millionen Franken im Jahr. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion am Montag überwiesen.
Publiziert: 11.03.2024 um 17:55 Uhr
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Aktualisiert: 11.03.2024 um 22:45 Uhr

Die Weinbauern können sich freuen: 9 Millionen Franken sollen künftig pro Jahr in die Weinförderung fliessen. Die kleine Kammer entschied am Montag mit 30 zu 12 Stimmen und mit einer Enthaltung, auf Antrag der Minderheit der Wirtschaftskommission (WAK-S). Die Motion der Wirtschaftskommission des Nationalrates liegt damit nun beim Bundesrat. Die grosse Kammer hatte sie im Juni 2022 mit 98 zu 61 Stimmen bei 22 Enthaltungen unterstützt.

Fabio Regazzi (Mitte, TI) argumentierte, dass es für Schweizer Wein praktisch keinen Grenzschutz mehr gebe. Schweizer Weine gerieten deshalb und aufgrund der hohen Werbegelder ausländischer Produzenten zunehmend unter Druck. Hinzu kämen Zugeständnisse in Freihandelsabkommen, zum Beispiel an Chile.

Bereits während der Pandemie floss mehr Geld

Vor der Covid-19-Pandemie war der Weinabsatz vom Bund mit 2,8 Millionen Franken jährlich gefördert worden. Danach wurde der Betrag aber wegen der Pandemie vorübergehend aufgestockt. Landwirtschaftsminister Guy Parmelin wandte sich mit Verweis auf die knappen Finanzen beim Bund erfolglos gegen die Motion.

Neun Millionen Franken soll der Bund künftig pro Jahr in Werbung, Marktforschung und andere Massnahmen zur Absatzförderung für den Schweizer Wein investieren.
Foto: IMAGO/U. J. Alexander
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Bei Bedarf könne die Absatzförderung situativ angepasst werden, sagte Pirmin Bischof (Mitte, SO). Auch sollten Wein und andere landwirtschaftliche Produktgruppen nicht ungleich behandelt werden.

Der Ständerat hiess am Montag zwei weitere Motionen aus dem Nationalrat zum Weinbau gut. Weinbauern und -bäuerinnen sollen nach dem Willen des Parlaments mehr unternehmerische Freiheit beim Räumen und neu Bepflanzen von Rebbergen erhalten. Es will die Zehn-Jahres-Frist für die Neubepflanzung aus der Weinverordnung zu streichen. Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen handeln.

Mehr Flexibilität

Wird eine Weinbau-Fläche gerodet, muss sie gemäss geltendem Recht innerhalb von zehn Jahren wieder mit Reben bepflanzt werden. Ist das nicht der Fall, wird die Fläche aus dem Weinbaukataster gestrichen und geht für den Rebbau verloren.

Der Ständerat folgte auch hier einer Minderheit seiner Wirtschaftskommission. Diese fand, dass Weinbauern ohne diese Frist mehr Flexibilität erhielten. Carlo Sommaruga (SP, GE) sah den Wegfall der Zehn-Jahres-Frist als Möglichkeit, biodiversitäts-freundlichere Rebpflanzungen einzurichten.

Baptiste Hurni (SP, NE) ergänzte, bei der Schaffung der Regelung in den Fünfzigerjahren habe man zu viele Weinberge vermeiden wollen. Seither seien die Rebflächen aber geschrumpft. Es gebe kein Interesse mehr an der Zehn-Jahres-Frist.

Die Kommissionsmehrheit war gegen die Forderung. Sie schütze vor allem jene, die einen Weinberg aufgeben wollten, gab Peter Hegglin (Mitte, ZG) zu bedenken. Die 1953 eingeführte Frist habe sich bewährt und gebe den Weinbauern eine gewisse Sicherheit.

Der ehemalige Weinbauer Guy Parmelin lehnte die Forderung ebenfalls ab. Ohne die Frist würden geräumte Weinbau-Flächen auf immer im Kataster bleiben, sagte er. Die Kompetenz zur Flexibilität sollte bei den Kantonen bleiben, mahnte er. 2023 gab es in der Schweiz laut Agrarstatistik rund 13'800 Hektaren Rebland. (sie/SDA) 

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