Wasser auf die Mühlen der No-Billag-Initianten
SRG-Mitarbeiter zahlen immer noch keine Gebühren

Über die Hälfte der SRG-Mitarbeiter müssen weiterhin keine Billag-Gebühren berappen – obwohl dies vor drei Jahren so beschlossen worden ist.
Publiziert: 15.11.2017 um 12:07 Uhr
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Aktualisiert: 19.07.2020 um 16:22 Uhr
Brisant: SRG-Mitarbeiter müssen derzeit keine Billag-Gebühren berappen.
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
Julien Duc

Die Abstimmungskampagne zur No-Billag-Initiative ist voll im Gang. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ringt um ihre Zukunft. Allzu geschickt tut sie es aber nicht. Offenbar ist es nach wie vor so, dass alle Vollzeitmitarbeiter der SRG – etwa die Hälfte der Belegschaft – keinen einzigen Rappen Billag-Gebühren bezahlen müssen. Die Teilzeitmitarbeitenden werden entweder mit dem Wegfall der Radio- oder der Fernsehgebühr entlastet.

Diese Tatsache ist Wasser auf die Mühlen der SRG-Kritiker. Denn eigentlich hatte die SRG bereits 2014 beschlossen, die Übernahme der Billag-Gebühren für sämtliche Mitarbeiter abzuschaffen. Was ist bei der Umsetzung dieses Beschlusses passiert? BLICK hat bei der SRG nachgefragt.

SRG-Mitarbeiter sollten per 2019 auch Billag-Gebühren zahlen

Es sei gemäss den aktuellen Anstellungsbedingungen so, dass die SRG die Empfangsgebühren ihrer Mitarbeitenden übernehmen – so wie Verlage ihre Verlagsprodukte den Mitarbeitenden teilweise kostenlos zur Verfügung stellen. Mit der Umstellung des Gebührensystems per 2019 sei aber die «lange Zeit der branchenüblichen Übernahme durch den Arbeitgeber nicht mehr gerechtfertigt», so die Medienstelle.

Die SRG verhandle derzeit mit den Gewerkschaften über neue Gesamtarbeitsverträge und eben auch den angesprochenen Regimewechsel, dass die SRG-Mitarbeiter ab 2019 die Billag-Gebühren selbst berappen müssen. Das Verhandlungsergebnis werde zur gegebenen Zeit kommuniziert.

«Rundschau»-Moderator Sandro Brotz (48).
Foto: SRF/ZVG

«Rundschau»-Brotz schaltet sich in die Diskussion ein

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Immerhin: Die Spitzenkader des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und SRG-Unternehmenseinheiten bezahlen ihre Gebühren bereits heute selber.

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