«Es soll Bewegungsfreiheit schaffen»
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Maurer über Covid-Zertifikat:«Es soll Bewegungsfreiheit schaffen»

Alle Fragen und Antworten
Das müssen Sie zum Covid-Zertifikat des Bundes wissen

Am Freitag informierte der Bundesrat über die Details des Covid-Zertifikates. Wann kommt es nun in Gebrauch? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 04.06.2021 um 18:45 Uhr
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Aktualisiert: 08.06.2021 um 11:40 Uhr
Lea Hartmann und Aline Leutwiler

Im Mai gab der Bundesrat bekannt, man wolle ab 7. Juni mit dem Ausrollen des Covid-Zertifikats starten. Ein ambitioniertes Ziel. Zugleich hagelte es Kritik seitens der Kantone, die Zertifikate würden viel zu viel Aufwand bedeuten.

Nun hat das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) nachgebessert und vergangene Woche Details zum Start des Zertifikats bekannt gegeben. Inzwischen ist die Pilotphase gestartet und die Zertifikats-App steht zum Download bereit. Was muss man dazu wissen? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wer erhält ein Covid-Zertifikat?

Ein Zertifikat kann sich ausstellen lassen, wer vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Das Zertifikat für Geimpfte gilt ab dem Tag der zweiten Impfung für 180 Tage. Genesene können zehn Tage nach einem positiven PCR- oder Antigen-Test ein Zertifikat beantragen. Beim Testen gilt: Ein Zertifikat gibts sowohl für einen PCR- als auch einen Antigen-Test, aber nicht nach einem Selbsttest.

Ab Montag lassen sich die Apps für das Covid-Zertifikat und dessen Überprüfung herunterladen.
Foto: Bundesamt für Informatik, Github
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Wo und wie bekomme ich das Zertifikat?

Die Kantone legen fest, welche Stellen das Zertifikat ausgeben. Vorgesehen sind diejenigen Orte, wo man sich auch testen und impfen lassen kann, also Hausärzte, Apotheken, Spitäler sowie Impf- und Testzentren. Allerdings betonte Bundesrat Ueli Maurer an der Medienkonferenz, dass alles weitestgehend automatisch passieren soll. Personen, die ab Ende Juni die zweite Impfdosis erhalten, bekommen das Zertifikat automatisch. Genesene können ab 14. Juni über ein Formular, das man auf der Homepage des Wohnkantons findet, ein Zertifikat beantragen. Getestete erhalten das Zertifikat am Testort beziehungsweise es wird direkt auf die App geladen.

Was ist, wenn ich schon beide Impfdosen bekommen habe?

Laut dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) schaut man derzeit, wie das am effizientesten abgewickelt werden kann. In den meisten Fällen dürfte dafür wieder die Programme zum Einsatz kommen, über die man sich online für einen Impftermin anmelden kann. Dort kann man dann das Zertifikat herunterladen. Oder man wird per SMS informiert, wie man zum Zertifikat kommt. Der Bund will vermeiden, dass jede und jeder Geimpfte nun noch einmal ins Impfzentrum, zum Arzt oder in die Apotheke muss, um das Zertifikat abzuholen.

Gibt es das Zertifikat elektronisch oder in Papierform?

Beides. Man kann wählen, ob man das Zertifikat ausgedruckt als PDF haben oder in einer eigens dafür entwickelten App («Covid Certificate App») erhalten möchte. Die App ist ab 7. Juni im App Store von Google und Apple verfügbar.

Wofür brauche ich das Zertifikat?

Ein Covid-Zertifikat wird man bis auf Weiteres vorweisen müssen, wenn man an einer Grossveranstaltung teilnehmen oder in einen Club gehen will. So plant es der Bundesrat. Ausserdem wird es beim grenzüberschreitenden Reisen benötigt. Restaurants, Kinos oder Fitnesscenter sollen selbst entscheiden, ob sie nur Personen mit Zertifikat reinlassen oder nicht. Beschränken sie den Zugang, können sie dafür zum Beispiel die Maskenpflicht aufheben. Sollte sich die epidemiologische Lage wieder stark verschlechtern, könnte das Zertifikat Pflicht werden für den Besuch von Restaurants, Bars, Freizeit- und Sporteinrichtungen, aber auch Spitälern und Heimen. Ganz sicher kein Zertifikat braucht man im ÖV, in Läden, am Arbeitsplatz und an Schulen, im Kontakt mit Behörden oder für den Besuch von religiösen Veranstaltungen. Was die Verwendung des Zertifikats im Inland anbelangt, steht aber noch nichts endgültig fest. Der Bundesrat entscheidet Ende Monat definitiv.

Was werde ich beachten müssen, wenn ich mit dem Zertifikat in einen Club oder an ein Konzert will?

Wichtig: Man muss immer einen Ausweis – also ID oder Pass – dabeihaben, damit überprüft werden kann, dass man diejenige Person ist, auf die das Zertifikat ausgestellt ist.

Welche Daten sind im Zertifikat gespeichert?

Nebst Name und Geburtsdatum ist im Zertifikat enthalten, ob man geimpft oder getestet ist, oder offiziell als genesen gilt. Im Falle einer Impfung wird auch festgehalten, welchen Impfstoff man erhalten hat; und im Falle eines Tests, um welchen Test es sich handelt. Diejenige Person, die das Zertifikat kontrolliert, sieht aber nur Name, Geburtsdatum und ob das Zertifikat gültig ist. Ob man geimpft, genesen oder getestet ist, ist nicht ersichtlich.

Wie steht es mit dem Datenschutz?

Die Daten, die für das Zertifikat verwendet werden, werden nicht zentral beim Bund gespeichert. Es würden zudem keine Daten an Dritte weitergegeben, betonte Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT). «Alle Daten sind entweder auf dem Blatt oder in der App gespeichert.»

Das BIT lässt das Zertifikat derzeit in einem öffentlichen Sicherheitstest prüfen. Bisher seien 13 kleinere Fehler gemeldet worden, teilte das Amt mit. Mängel bezüglich Datenschutz gebe es bis jetzt keine.

Wie lange gilt das Zertifikat?

Ab dem Tag der zweiten Impfung gilt das Zertifikat während sechs Monaten. Derzeit laufen aber Diskussionen, die Frist zu verlängern. Denn Studien deuten darauf hin, dass die Schutzwirkung der Impfung länger anhält. Auch für Genesene ist das Zertifikat sechs Monate lang gültig. Eine Verlängerung ist laut Bund ausgeschlossen. Für Getestete mit PCR-Test gilt das Zertifikat 72 Stunden, bei einem Antigen-Schnelltest nur 24 Stunden.

Kann ich damit in die Ferien?

Mit dem Covid-Zertifikat wird auch das Reisen wieder einfacher. Die Einreiseregeln werden voraussichtlich für alle Zertifizierten bei der Einreise in die Schweiz gelockert werden. Also ist Schluss mit komplizierten Quarantäne-Vorschriften. Wenn das Schweizer und das EU-Zertifikat kompatibel sind, gibt es auch Lockerungen bei Reisen in die Europäische Union. Jedes EU-Land kann eigene Quarantäne-Vorschriften erlassen. Also muss vorher weiterhin überprüft werden, ob das gewünschte Zielland den Schweizer Nachweis akzeptiert.

Was, wenn ich mein Zertifikat verliere oder nicht mehr finde?

Die Zertifikate beziehungsweise die dafür verwendeten Daten werden aus Datenschutzgründen nicht zentral gespeichert. Darum bleibt bei einem Verlust nichts anderes übrig, als ein neues zu beantragen.

Werde ich das Zertifikat vor Beginn der Sommerferien haben?

Der Bund versucht zu erreichen, dass das Zertifikat bis dann steht. BIT-Direktor Lindemann betonte, dass man mit Kantonen, die besonders früh in die Schulferien starten, derzeit schaue, dass bei ihnen die Zertifikate schon früher ausgestellt werden können. Allerdings ist noch nicht geklärt, ob es die EU auch rechtzeitig schafft. «Wir werden bereit sein», sagte Bundesrat Ueli Maurer.

Ist das Schweizer Zertifikat EU-kompatibel?

Laut dem Bundesrat ist das Schweizer Covid-Zertifikat mit demjenigen, das die EU derzeit ausarbeitet, kompatibel. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone, dass am Freitag ein «technischer Testlauf» stattgefunden hat.

Was ist, wenn ich mich im Ausland geimpft habe?

Das ist kein Problem – sofern der Impfstoff in der Schweiz zugelassen ist. Derzeit sind das die Impfstoffe von Moderna und Pfizer/Biontech. In der Schweiz kann man bei der zuständigen Stelle – welche das ist, ist je nach Kanton unterschiedlich – mit Vorlegen des Impf-Nachweises das Zertifikat beantragen. Ist man mit einem anderen Impfstoff geimpft, kann man kein Schweizer Covid-Zertifikat erhalten. Unter Umständen kann man aber im anderen Land ein Zertifikat beziehen. Welche Zertifikate einst in der Schweiz nebst demjenigen der EU anerkannt sein werden, steht noch nicht fest.

Welche Fragen sind noch ungeklärt?

Momentan ist noch nicht sicher, wo genau das Zertifikat im Inland zur Anwendung kommt. Der Bundesrat hat dazu zwar bereits einen Entscheid getroffen, doch im Parlament diskutiert man derzeit über Anpassungen. Ausserdem ist unklar, wie Getestete im Ausland für die Rückreise ein Zertifikat besorgen können.

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