Alte Forderung wieder auf dem Tapet
Gesundheitspolitiker wollen Gratis-Tests zurück

Der Bund soll nach dem Willen der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) die Kosten für Corona-Tests wieder übernehmen. Auch bei Zertifikaten aufgrund von Massentests in Betrieben will die Kommission Ungeimpften entgegenkommen.
Publiziert: 19.11.2021 um 16:52 Uhr

Die nationalrätliche Gesundheitskommission hat die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes beraten - und dabei eine alte Forderung wieder aufs Tapet gebracht: Der Bund solle die Kosten tragen, wenn sich Ungeimpfte auf das Coronavirus testen lassen, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten.

Der Entscheid zugunsten der Gratis-Tests fiel mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Bundesrat hatte die Gratis-Tests auf den 1. Oktober hin abgeschafft. Schon im September hatte die Kommission an die Landesregierung appelliert, von diesem Schritt abzusehen.

Zertifikat für Präventiv-Tests soll Pflicht werden

In einer weiteren Bestimmung will die SGK-N festschreiben, dass Kantone Personen ein Zertifikat ausstellen müssen, die bei regelmässig durchgeführten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden. Einige Kantone lehnen dies unter Verweis auf Umsetzungsprobleme bislang ab.

Das Stäbchen in der Nase ist nicht nur unangenehm, sondern kostet auch: Wer ein Testzertifikat braucht, muss dafür bezahlen.
Foto: imago images/Karina Hessland
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Mit grosser Mehrheit unterstützt die Nationalratskommission das Ansinnen des Bundesrates, die Corona-Hilfen etwa für Sport und Kultur bis zum Ende des kommenden Jahres zu verlängern.

Wie zuvor die Schwesterkommission des Ständerats pocht die SGK-N aber darauf, dass auch die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung um ein Jahr verlängert wird.

Schutzschirm soll verlängert werden

Wie die Ständerats- will zudem auch die Nationalratskommission den Schutzschirm für überregionale Publikumsveranstaltungen bis Ende 2022 weiterlaufen lassen. Zudem verlangt die Kommission, dass die Erwerbsausfallentschädigung weiterhin auch bei einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit bis Ende 2022 ausgerichtet wird. Der Bundesrat beantragt dies nur noch bei Unterbruch der Erwerbstätigkeit.

In zwei Punkten möchte die SGK-N weiter gehen als die Ständeratskommission, was die Abfederung der sozialen Folgen der Pandemie angeht. Der Bund soll die Kantone bis Ende des kommenden Jahres bei den Härtefallhilfen unterstützen können - und Menschen mit tiefen Löhnen sollen weiterhin 100 Prozent ihres Lohns erhalten, wenn ihr Arbeitgeber Kurzarbeit einführt.

Weiter will die SGK-N weiterhin À-fonds-perdu-Beiträge für Schaussteller. Und sie verlangt vom Bundesrat, die Verträge der Schweiz mit den Herstellern von Imfpstoffen gegen Covid-19 zu veröffentlichen.

Die Vorlage wird in der Wintersession von beiden Räten behandelt.

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