Annektierte Gebiete
Bundesrat schränkt Gültigkeit russischer Reisedokumente ein

Mit von Russland ausgestellten Reisedokumenten können Personen aus den russisch besetzten Gebieten in der Ukraine und den abtrünnigen Regionen Georgiens kein Schengen-Visum erhalten und keine Schengen-Grenze überqueren.
Publiziert: 16.08.2023 um 10:49 Uhr
Personen aus den russisch besetzten Gebieten der Ukraine können mit von Russland ausgestellten Reisedokumenten kein Schengen-Visum erlangen, und so auch nicht in die Schweiz einreisen.
Foto: Sobli
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Der Bundesrat hat an seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien sich mit den Einreiseregeln in die Schweiz beschäftigt. Dabei entschied er, dass er eine Präzisierung der entsprechenden EU-Regelung übernehme. Die Schweiz schränkt nun die Gültigkeit russischer Reisedokumente ein.

Als Schengen-Mitgliedsland ist die Schweiz verpflichtet, entsprechende Entscheide der EU umzusetzen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Trotz der Einschränkung bleiben Visa aus humanitären Gründen, Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen möglich.

Diplomatische Pässe auch betroffen

Die Einschränkungen der Schengen-Staaten betreffen besetzte oder abtrünnige Gebiete, gewöhnliche und diplomatische Pässe, Aufenthaltsgenehmigungen für Staatenlose, Rückkehrbescheinigungen und Ausweise für Seeleute.

Für russische Dokumente aus den besetzten Gebieten der Ukraine gelten verschiedene Ausstellungsdaten, ab denen die Dokumente nicht mehr akzeptiert sind. Bei den abtrünnigen Regionen Georgiens Abchasien und Südossetien gilt der 26. August 2008 als Stichtag.

Russland erklärte damals, es anerkenne Abchasien und Südossetien offiziell als unabhängige Staaten. Nur sehr wenige Staaten folgten diesem Schritt. Die Schweiz betrachtet die beiden Regionen weiterhin als integrale Bestandteile Georgiens. (SDA)

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