Anrufe von Kassen-Maklern
Das kannst du gegen den Telefonterror tun

Jetzt klingeln wieder Handys und Festnetz-Anschlüsse. Nerviger Telefonterror von Krankenkassenmaklern. Bald werden nämlich die neuen Prämien bekannt gegeben. Das kannst du gegen die Anrufe tun.
Publiziert: 21.09.2023 um 00:06 Uhr
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Aktualisiert: 24.09.2023 um 20:45 Uhr

Nerviger Telefonterror hat derzeit wieder Hochkonjunktur. Der Grund: Kommende Woche werden die neuen Krankenkassenprämien bekannt gegeben. Einmal mehr droht für viele ein Schock. Über 7 Prozent dürften die Prämien fürs Jahr 2024 steigen. Für dubiose Krankenkassenmakler ein gefundenes Fressen. Blick zeigt, wie du dich gegen nervigen Telefonterror schützen kannst.

Gibt es Regeln für Telefonmakler und Werbeanrufer?

Ja, und zwar klare. Sie sind im Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. So können sich Konsumentinnen und Konsumenten etwa mit einem Eintrag im Telefonbuch gegen solche Anrufe schützen. Makler, die sich nicht daran halten, machen sich strafbar.

Der Telefonterror von Krankenkassenmaklern hat derzeit wieder Hochkonjunktur. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
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Aber Achtung: Das UWG kennt bloss Regeln für Anrufe, bei denen vorher kein Kontakt zwischen dem anrufenden Makler und der angerufenen Person bestanden hat. Viele Firmen greifen darum zu einem Trick: Sie sammeln Adressen und Telefonnummern mittels Wettbewerben, um diese Regeln umgehen zu können.

Wann sind Werbeanrufe zulässig?

Firmen und Telefonanbieter, zu denen du eine Kundenbeziehung pflegst, dürfen dich zwecks Werbung anrufen. Auch wenn du eine Firma explizit dazu aufgefordert hast, dich anzurufen, darf sie dich kontaktieren. Gibst du allerdings bei einem Anruf an, dass du künftig nicht mehr kontaktiert werden willst, müssen die Werber das akzeptieren.

Gilt für Krankenkassen dasselbe?

Ja. Seit Anfang 2021 ist für Krankenkassen eine Branchenvereinbarung in Kraft. Diese verbietet generell Werbeanrufe oder andere Nachrichten an Personen, bei denen noch kein Kontakt zwischen der kontaktierten Person und der Krankenkasse besteht (das nennt man Kaltakquise). Sie legt zudem verbindliche Qualitätskriterien fest und regelt die Höhe der Provisionen, die an Vermittler bezahlt werden.

Nur: Nicht alle Krankenkassen haben die Vereinbarung unterschrieben. Auch darum kommt es immer wieder zu Telefonterror im Namen von Krankenkassen. Fehlbare Versicherer können von der Aufsichtskommission gebüsst werden.

Das kannst du gegen Telefonterror tun:

  • Erkundige dich bei der anrufenden Person, woher sie deine Nummer hat und von welcher Krankenkasse sie anruft. Erhältst du keine klare Auskunft, kannst du den Anruf jederzeit höflich aber bestimmt beenden.
  • Schütze dich mit einem Eintrag im Telefonbuch gegen solche Anrufe. Wenn du danach trotzdem mit Werbeanrufen terrorisiert wirst, lege offiziell Beschwerde ein. Das kannst du per Online-Formular beim Staatssekretariat für Wirtschaft tun.
  • Blockiere die Nummern von solchen Callcentern.
  • Viele Werbeanrufe erfolgen mit unterdrückten Nummern. Du kannst solche Anrufer sperren lassen. (oco)
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