Arbeitgeber machen Druck
Bund soll Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz zulassen

Arbeitgeber würden gern ihre Schutzkonzepte für Mitarbeiter mit Impfung lockern. Aber sie dürfen nicht. Nun fordert Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt, dass der Bundesrat das Ampelsystem fürs Covid-Zertifikat anpasst.
Publiziert: 24.07.2021 um 01:27 Uhr
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Aktualisiert: 24.07.2021 um 09:07 Uhr
Sermîn Faki und Patrik Berger

Die Maske kratzt, und darunter bildet sich ein unangenehmer Schweissfilm. Wer mit dem Mundschutz acht Stunden hinterm Pult sitzen muss, hat noch Glück. Acht Stunden lang damit zu putzen oder Wände zu streichen, ist eine andere Sache. Dabei ist man doch geimpft!

Gern würden die Arbeitgeber ihren Angestellte diese Strapaze ersparen. Doch sie dürfen nicht. Das bemängelte etwa Roche-CEO Severin Schwan (53). «In den USA dürfen wir die Mitarbeiter fragen, ob sie geimpft sind, in der Schweiz nicht. Ich würde es begrüssen, wenn wir wüssten, wer geimpft ist. Denn dadurch könnten wir den Geimpften erlauben, ohne Auflagen wie eine Maskenpflicht ins Büro zurückzukehren», sagte er an einer Medienkonferenz am Donnerstag.

Arbeitgeber bleiben vorsichtig

Zwar gilt am Arbeitsplatz keine Maskenpflicht per se mehr. Da die Arbeitgeber für den Schutz der Mitarbeitenden verantwortlich sind, bleiben sie vorsichtig. Dabei stünde mit dem Covid-Zertifikat ein Hilfsmittel zur Verfügung: Wer nachweist, dass er genesen, geimpft oder getestet ist, dürfte die Maske ablegen.

Im Ausgang kommt das Covid-Zertifikat zum Einsatz.
Foto: Keystone
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Allerdings dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten nicht nach dem Covid-Zertifikat fragen. Als der Bundesrat das Zertifikat Ende Juni einführte, schloss er das explizit aus. Der Arbeitsplatz gilt im Ampelsystem als «grüner Bereich», wo das Zertifikat nicht zum Einsatz kommen darf.

Vogt fordert Orange für den Arbeitsplatz

Nun fordert Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt (60), dass das System geändert wird. «Der Bundesrat soll, wenn die Fallzahlen weiter steigen, den Arbeitsplatz in seinem Zertifikats-Ampelsystem auf Orange setzen.» Als orangen Bereich hat der Bundesrat Orte definiert, an denen das Zertifikat nicht eingesetzt werden muss, aber darf. Und wo dafür beispielsweise die Maskenpflicht aufgehoben werden kann.

Das würde den Arbeitgebern erlauben, grossflächig differenzierte Schutzkonzepte einzuführen, so Vogt zu Blick. Support erhält er aus der Politik. «Ich bin dafür, dass der Arbeitgeber Mitarbeitern mit einem Zertifikat Arbeitsvereinfachungen ermöglichen soll. Beispielsweise, ohne Maske arbeiten zu können», sagt der Obwaldner Ständerat Erich Ettlin (59, Mitte).

Er glaubt, dass solche Regelungen ohnehin kommen. «Aber wir müssen diese Diskussion jetzt führen und nicht erst Mitte August, wenn das Gros der Mitarbeitenden aus den Ferien zurück ist», so Vogt.

Zwang oder nicht?

Weiter will Ettlin nicht gehen: Das Covid-Zertifikat dürfe für die Arbeit nicht für obligatorisch erklärt werden. Davon will auch Vogt nichts wissen. Er verweist auf die Sozialpartnerschaft und plädiert dafür, dass Arbeitgeber den Dialog mit den Mitarbeitenden suchen, um gemeinsam «tragfähige Lösungen in den Betrieben» zu finden.

Darauf besteht auch Wirtschaftspolitikerin Regula Rytz (59, Grüne). «Vernünftige Flexibilisierungen, die den Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern garantieren und gemeinsam mit der Belegschaft ausgearbeitet werden, sollte man prüfen», sagt die Berner Nationalrätin.

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Unbedingt Lockdown verhindern

Bei Swissmem, dem Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, findet man deutlichere Worte. Würde sich die Situation erheblich verschlechtern, müsse man alle Massnahmen prüfen, die weitere Lockdowns verhindern. «Dazu zählt auch der Einsatz des Covid-Zertifikats in Restaurants, Sportstätten sowie am Arbeitsplatz.»

Dem Verband ist derzeit keine Firma bekannt, die von ihren Angestellten das Covid-Zertifikat verlangt. «Unseren Firmen empfehlen wir aber, dass sie weiterhin auf der strikten Einhaltung der Hygieneregeln beharren», sagt Swissmem-Sprecher Jonas Lang.

Die wichtigste Massnahme zur Eindämmung von Covid-19 sei aber das Impfen: «Aus Sicht von Swissmem sind somit Personen, die sich nicht impfen, unsolidarisch gegenüber Personen, die sich aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht impfen lassen können.»

«Keine Zweiklassengesellschaft»

Wie kontrovers das Thema Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz gerade diskutiert wird, zeigt sich daran, dass der Direktor eines anderen grossen Industrieverbands nur anonym mit Blick reden will. Er macht sich vor allem wegen der Delta-Variante Sorgen. «Einen weiteren Lockdown können wir uns auf keinen Fall leisten!», sagt er.

Gegen Corona-Massnahmen sei er nicht. «Aber sie müssen so ausgearbeitet sein, dass die Wirtschaft weiterläuft.» Das müsse mit den normalen Hygienemassnahmen machbar sein. Vom Covid-Zertifikat für Angestellte hält er nichts. «Wir wollen keine Zweiklassengesellschaft zwischen Geimpften und Ungeimpften.»

Das ist das Covid-Zertifikat

Das Covid-Zertifikat gibt an, ob jemand geimpft, von Corona genesen oder negativ getestet ist. So kann eine Person nachweisen, dass sie mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mit Corona infiziert ist und so auch andere nicht ansteckt.

Geimpfte erhalten das Zertifikat in der Regel direkt von der impfenden Stelle, meist per E-Mail. Auch Getestete bekommen das Zertifikat, allerdings nur nach einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest. Genesene müssen beim Kanton einen positiven PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 180 Tage sein darf. Das Zertifikat kann auf Papier ausgedruckt oder in die Covid-Cert-App geladen werden.

Das Zertifikat regelt den Zugang zu bestimmten Orten. So erleichtert es das Reisen ins Ausland. Im Inland ist der Einsatz ebenfalls geregelt. Der Bundesrat hat dazu ein Ampelsystem erstellt:

  • Roter Bereich: Hier ist das Zertifikat obligatorisch. Das gilt derzeit für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sowie in Clubs.
  • Oranger Bereich: Hier muss das Zertifikat nicht eingesetzt werden, darf aber. Veranstalter, aber auch Wirte, Heime, Spitäler und Sportvereine dürfen entscheiden, ob sie ein Zertifikat verlangen. Tun sie das, können sie ihre Schutzkonzepte herunterfahren und beispielsweise die Maskenpflicht aufheben.
  • Grüner Bereich: Hier darf das Zertifikat nicht eingesetzt werden. Dabei geht es um Behörden und «Orte des alltäglichen Lebens». Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz und Schulen.

Das Covid-Zertifikat gibt an, ob jemand geimpft, von Corona genesen oder negativ getestet ist. So kann eine Person nachweisen, dass sie mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mit Corona infiziert ist und so auch andere nicht ansteckt.

Geimpfte erhalten das Zertifikat in der Regel direkt von der impfenden Stelle, meist per E-Mail. Auch Getestete bekommen das Zertifikat, allerdings nur nach einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest. Genesene müssen beim Kanton einen positiven PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 180 Tage sein darf. Das Zertifikat kann auf Papier ausgedruckt oder in die Covid-Cert-App geladen werden.

Das Zertifikat regelt den Zugang zu bestimmten Orten. So erleichtert es das Reisen ins Ausland. Im Inland ist der Einsatz ebenfalls geregelt. Der Bundesrat hat dazu ein Ampelsystem erstellt:

  • Roter Bereich: Hier ist das Zertifikat obligatorisch. Das gilt derzeit für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sowie in Clubs.
  • Oranger Bereich: Hier muss das Zertifikat nicht eingesetzt werden, darf aber. Veranstalter, aber auch Wirte, Heime, Spitäler und Sportvereine dürfen entscheiden, ob sie ein Zertifikat verlangen. Tun sie das, können sie ihre Schutzkonzepte herunterfahren und beispielsweise die Maskenpflicht aufheben.
  • Grüner Bereich: Hier darf das Zertifikat nicht eingesetzt werden. Dabei geht es um Behörden und «Orte des alltäglichen Lebens». Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz und Schulen.
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