Armeechef schiesst wegen Waffenrecht-Nein gegen seine Offiziere
«Soldaten sollen ihre Waffen weiterhin mit nach Hause nehmen»

Korpskommandant Rebord rüffelt seine Kaderleute scharf – weil die Offiziersgesellschaft eine Verschärfung des Waffenrechts ablehnt.
Publiziert: 09.02.2019 um 23:50 Uhr
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Aktualisiert: 12.01.2021 um 12:07 Uhr
SOG-Präsident Stefan Holenstein sagt Nein zum neuen Gesetz.
Foto: Marco Zanoni
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Marcel Odermatt
Marcel OdermattBundeshausredaktor

Diese Woche liess die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) eine Bombe platzen. Das Kader der Schweizer Armee sagt einstimmig Nein zum neuen Waffenrecht. Es empfiehlt den Bürgern, am 19. Mai ein Nein in die Urne zu legen. Zusätzlich will der Verband die Gegner der Verschärfung finanziell unterstützen, wie SOG-Präsident Stefan Holenstein (57) erklärt.

Damit düpieren die Truppenführer den Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments, denn die befürworten eine Anpassung des Gesetzes und kämpfen für die Vorlage.

Die SOG bringt aber auch den obersten Offizier des Landes, Armeechef Philippe Rebord (61), in die Bredouille – welche Seite soll er unterstützen?

Rebord: Für die Soldaten «ändert sich nichts»

Auf Anfrage von SonntagsBlick distanziert sich Rebord jetzt scharf von seinen Führungsleuten: «Für mich ist wichtig, dass Armeeangehörige ihre persönliche Waffe weiterhin zu denselben Regeln nach jedem Militärdienst nach Hause mitnehmen und bei der Entlassung aus der Dienstpflicht ins Eigentum übernehmen können», sagt er. Zum neuen Gesetz meint er: Für die Soldaten «ändert sich nichts.»

Holenstein und seine Leute argumentieren, die Verschärfung verfehle ihr Ziel. Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie stelle keine nachhaltige Massnahme gegen terroristische Bedrohungen dar und treffe nicht den illegalen Handel, sondern legale Waffenbesitzer.

Eine Begründung, mit der sich Rebord überhaupt nicht anfreunden kann. «Die Schweizerische Offiziersgesellschaft darf selbstverständlich als eigenständiger Verein eine eigene Meinung zu jedem politischen Thema haben», sagt der Korpskommandant. Die Armee vertrete aber die Haltung des Bundesrats, und diese sei klar: Die Revision sei ein Beitrag zur Bekämpfung des Missbrauchs von Waffen.

Schweiz muss EU-Recht übernehmen

Nach den Terroranschlägen in ­Paris vor eineinhalb Jahren hatte die ­Europäische Union das Waffenrecht verschärft. Weil die Schweiz Mitglied des Schengenraums ist, muss sie diese Verschärfung übernehmen und das eigene Waffenrecht anpassen.

Die Schützenverbände – unterstützt von der SVP und nun auch von den Offizieren – haben dagegen das Referendum ergriffen. Denn die verschärfte EU-Waffenrichtlinie verbietet halbautomatische Waffen, zu denen im Prinzip auch sämtliche Sturmgewehre 90 und 57 im Privatbesitz gehören, die bei den Schweizer Schützen weitverbreitet sind.

Für Armeewaffen konnte die Schweiz in Brüssel allerdings eine Ausnahme aushandeln: Sie sind nicht betroffen, wie Rebord richtig ausführt.

Das Problem: Lehnt das Stimmvolk die Anpassungen ab, könnte die EU den Schengen-Dublin-Vertrag aufkündigen. Ein Risiko, das der Bundesrat und eine Mehrheit der Parteien auf keinen Fall eingehen wollen.

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