Auch E-Zigaretten betroffen
Bundesrat schlägt umfassendes Tabakwerbeverbot vor

Der Bundesrat will sämtliche Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten in der Presse, im Internet und an Verkaufsstellen gesetzlich verbieten.
Publiziert: 31.08.2022 um 11:06 Uhr
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Aktualisiert: 31.08.2022 um 11:57 Uhr

Der Bundesrat hat am Mittwoch seinen Entwurf zur Umsetzung der Initiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» in die Vernehmlassung geschickt.

Das Volksbegehren war im Februar von Volk und Ständen angenommen worden. Es verlangt, dass Tabakwerbung überall dort verboten wird, wo sie Minderjährige erreicht.

Zur Umsetzung schlägt die Landesregierung nun ein umfassendes Werbeverbot vor, wie sie mitteilte. Es gebe keine geeigneten Massnahmen, um sicherzustellen, dass Zeitungen oder Zeitschriften nur von Erwachsenen gelesen würden, schrieb der Bundesrat zur Begründung. Dasselbe gelte für Onlinezeitungen und andere digitale Medienangebote.

Sponsoring eingeschränkt

Der bundesrätliche Entwurf sieht zudem vor, dass die Tabak- und E-Zigarettenindustrie keine Veranstaltungen mehr sponsern darf, zu denen Minderjährige Zutritt haben. Dies betrifft insbesondere Festivals. Erlaubt bliebe Tabakwerbung an Orten, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben. Ebenfalls weiterhin zulässig wären den Angaben zufolge Werbesendungen, die sich direkt an Erwachsene richten.

Weiter schlägt der Bundesrat vor, dass die Tabakindustrie ihre Werbeausgaben künftig melden muss - wobei die Unternehmen dies gemeinsam tun können. Diese Bestimmung erlaube es der Schweiz, das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu ratifizieren, hiess es.

Am 13. Februar nahm das Stimmvolk über die Initiative «Ja zum Schutz der Jugend vor Tabakwerbung» an.
Foto: Keystone
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Nicht vor 2025 umgesetzt

In der Vernehmlassung geht es um Änderungen am Tabakproduktegesetz. Dieses wurde im vergangenen Jahr vom Parlament verabschiedet – noch vor der Abstimmung über die Initiative. Laut der Mitteilung vom Mittwoch ist vorgesehen, dass das Gesetz anfangs 2024 in seiner ursprünglichen Form in Kraft tritt. Die Ausführungsbestimmungen seien derzeit in Arbeit.

Die am Mittwoch vorgeschlagenen Verschärfungen werden laut Mitteilung im nächsten Jahr vom Parlament beraten – in Kraft treten werden sie wohl nicht vor 2025. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November. (SDA)

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