Ausgeschafft nach Sri Lanka oder Eritrea
So unterschiedlich ist die Abschiebe-Praxis der Schweiz

Trotz abgelehntem Asylgesuch bleiben Eritreer häufig trotzdem in der Schweiz. Tamilen dagegen werden ausgeschafft. Blick erklärt, warum die Schweiz so unterschiedlich handelt.
Publiziert: 26.01.2024 um 00:47 Uhr
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Aktualisiert: 26.01.2024 um 11:14 Uhr
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Gefesselt und von Polizisten begleitet: Eine Ausweisung per Sonderflug ist die härteste Zwangsmassnahme, die Schweizer Behörden gegenüber abgewiesenen Asylsuchenden ergreifen.

Sie kommt relativ selten zum Einsatz – die Mehrheit der Ausgewiesenen verlässt die Schweiz auf Linienflügen, ohne Begleitung der Polizei.

Doch es gibt Personen, die sich jahrelang weigern, das Land zu verlassen. In diesen Fällen kann der Bund Sonderflüge organisieren. Insgesamt hat die Schweiz vergangenes Jahr 49 solcher Flüge gebucht – zurückgeschafft wurden damit 339 Personen.

Die Zwangsrückführungen sind seit Jahren Gegenstand von Diskussionen in der Schweiz.
Foto: Keystone
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Damit sassen durchschnittlich nur sieben abgewiesene Asylbewerber an Bord eines Sonderflugs.

Abkommen mit Sri Lanka

Mit Ländern wie Sri Lanka hat die Schweiz sogenannte Migrationspartnerschaften abgeschlossen. Diese sind die Grundlage für die Sonderflüge. Andere Länder verweigern solchen bilateralen Abkommen, was Zwangsausschaffungen verunmöglicht. Ein Beispiel dafür ist etwa Eritrea.

Gemäss Bundesamt für Migration (SEM) wurden vergangenes Jahr 61 Personen nach Sri Lanka ausgeschafft, 57 davon waren abgewiesene Asylbewerber. Im Jahr davor waren es 54 Personen.

Schweiz gerügt

Auch das Ende des Bürgerkriegs in Sri Lanka 2009 hat sich auf die Asylpraxis der Schweiz ausgewirkt. In einem Grundsatzurteil 2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die meisten der von Tamilen bewohnten Gebiete wieder sicher seien und auch ausreichend wirtschaftliche Möglichkeiten böten. Darum sei eine Rückkehr von Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, zumutbar.

Allerdings wurde die Schweiz schon gerügt für ihre Praxis. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte 2017 einstimmig eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, weil die Schweiz einen Tamilen ausgeschafft hatte und dieser nach seiner Rückschaffung in Sri Lanka verhaftet und misshandelt wurde. Laut dem Gerichtshof hätte die Schweiz um das Risiko im Ausschaffungsland Bescheid wissen müssen.

Flüchtlingshilfe fordert Stopp

Bevor das SEM eine Wegweisung anordne, werde jedes Asylgesuch individuell sowie eingehend und unter Berücksichtigung «aller wesentlichen Umstände» geprüft, teilt das SEM auf Anfrage mit. Auch beobachte man die Situation vor Ort laufend.

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Die Schweizerische Flüchtlingshilfe forderte in den vergangenen Jahren immer wieder, dass keine Ausschaffungen mehr nach Sri Lanka getätigt werden. Die Ernährungssicherheit der Bevölkerung sei seit der Wirtschaftskrise 2022 gefährdet, medizinische Behandlungen weiterhin eingeschränkt und die Menschenrechtslage sei besorgniserregend.

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