«Nur noch 160 freie Betten in der Schweiz»
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BAG-Koch an Corona-PK:«Nur noch 160 freie Betten in der Schweiz»

BAG-Koch will Ausgangssperre verhindern
«Wollen kein totalitäres Regime werden»

Weil sich viele in der Corona-Krise nicht an die Regeln des Bundes halten, fordern verschiedene Kantone vom Bundesrat eine landesweites Ausgangsverbot. Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit hofft aber, dass es das nicht braucht.
Publiziert: 19.03.2020 um 12:54 Uhr
|
Aktualisiert: 19.03.2020 um 18:23 Uhr
Daniel Ballmer

Am Montag verhängte der Bundesrat den Corona-Notstand über die Schweiz. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (59) wurde dabei deutlich: «Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Massnahmen zum Teil ungenügend eingehalten werden.» Viele Bürger gingen nicht wie gewünscht auf Distanz zueinander. Die Regierung schloss Läden und verhängte ein komplettes Veranstaltungsverbot.

Doch noch immer treffen sich die Leute in Parks oder am See. Vor allem in der Romandie verlangen die Kantone nun eine weitere Verschärfung. Laut BLICK-Quellen soll sich der Bundesrat am Freitag tatsächlich mit einer weitreichenden Ausgangssperre befassen.

«Wir sind nicht China»

«Eine Ausgangssperre würde doch sehr weit in die demokratischen Gepflogenheiten unseres Landes eingreifen», sagte Daniel Koch (64) vom Bundesamt für Gesundheit am Mittwochabend in der SRF-Sendung «Rundschau Talk».

Am Montag hat der Bundesrat den Corona-Notstand erklärt. Er schloss Läden und verhängte ein komplettes Veranstaltungsverbot.
Foto: Keystone
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Ein solches Ausgehverbot könne nicht das Ziel sein. Der Bundesrat habe bereits Notrecht beschlossen. «Aber er will und kann und soll nicht alle Grundregeln unserer Gesellschaft umstossen», so Koch weiter. «Wir sind nicht China. Und wir wollen auch nicht ein totalitäres Regime werden.»

«Es befolgen nie alle alles»

Klar aber ist auch: Appelle an die Vernunft sind nicht überall – weder bei alt noch jung – auf offene Ohren gestossen. «Es befolgen nie alle alles. Diese Illusion hatten wir nie», so Koch. Gerade Jugendliche hätten Mühe mit solchen Vorschriften. Da müsse man eben dran bleiben und versuchen, sie zu überzeugen.

«Die Jugendlichen werden auch langsam zur Vernunft kommen», ist Koch überzeugt. «Es ist aber auch wichtig, dass die Massnahmen mit unserer Kultur, unserer Gesellschaft übereinstimmen.» Und dazu zählt eine landesweite Ausgangssperre aus seiner Sicht offensichtlich nicht.

«Wartet nicht, bis man alles befiehlt»

Es sei weiterhin das Ziel in der Schweiz, vor allem Risikogruppen wie ältere Menschen oder chronisch Kranke zu schützen. Gerade diese müssten zu Hause bleiben. Um die Ansteckungen zu minimieren, müssten sich aber alle an die Empfehlungen des Bundes halten. «Wir können immer noch verhindern, dass wir in dieselbe Lage kommen wie Italien», sagte Koch. Dazu brauche es aber Anstrengungen der ganzen Bevölkerung. «Und es müssen alle begreifen: Wenn nicht alle mitmachen, dann wird es zu spät sein.»

In der Schweiz sei man es sich gewohnt, dass die Leute Selbstverantwortung tragen. Das sei jetzt ganz besonders wichtig. «Deshalb der Appell: Nehmt Empfehlungen ernst, tragt die Verantwortung und wartet nicht, bis man alles befiehlt», beschwörte Koch die Bevölkerung. Denn eine Ausgangssperre, bei der Menschen faktisch eingesperrt würden, wäre nicht schweizerisch.

Koch aber hat die Hoffnung noch lange nicht aufgegeben: «Ich habe sehr viel Vertrauen in die Schweizer Bevölkerung», betonte er. «Ich bin überzeugt, es wird uns gelingen, das Allerschlimmste abzuwenden.»

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
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  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
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  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

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