Tausend Mitarbeiter betroffen
Bundesrat streicht CS-Kaderleuten Boni

Der Bundesrat streicht oder kürzt alle ausstehenden Boni der drei obersten Führungsebenen der CS. Betroffen sind rund tausend Mitarbeitende. Zudem muss die Bank prüfen, ob bereits ausbezahlte Boni zurückgefordert werden können, wie die Regierung am Mittwoch schrieb.
Publiziert: 05.04.2023 um 17:44 Uhr
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Aktualisiert: 05.04.2023 um 21:45 Uhr

Jetzt ist definitiv klar, was mit den Boni der CS-Kader passieren soll: Sie werden gestrichen. Der Bundesrat hat diesbezüglich am Mittwoch ein Machtwort gesprochen. Bereits vor zwei Wochen hatte er die aufgeschobenen variablen Vergütungen bei der CS vorläufig sistiert.

Die ausstehenden Boni der obersten Führungsstufen der Credit Suisse werden komplett gestrichen (Geschäftsleitung), bzw. um 50 Prozent (zweite Führungsebene) oder 25 Prozent (dritte Führungsebene) gekürzt. Dies betreffe rund 1000 Mitarbeitende, wie Bundesratssprecher André Simonazzi (55) auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mitteilte.

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Damit werde der Verantwortung der höchsten Kader für die Situation der Credit Suisse differenziert Rechnung getragen, hiess es in einer Mitteilung des Bundesrats weiter. Die Credit Suisse werde zudem verpflichtet, die Möglichkeiten einer Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen zu prüfen und der Finma darüber Bericht zu erstatten. Gestrichen bzw. gekürzt werden zudem die im Jahr 2023 anfallenden variablen Vergütungen, dies anteilsmässig bis zum Vollzug der Übernahme.

Foto: keystone-sda.ch

50 bis 60 Millionen Franken variable Vergütungen gestrichen

Mit diesen Massnahmen wird den betroffenen Mitarbeitenden ein Gesamtbetrag von insgesamt rund fünfzig bis sechzig Millionen Franken entzogen. Aufgrund des negativen Kursverlaufs der Credit-Suisse-Aktien mussten alle 49'000 Mitarbeitenden mit variablen Vergütungen bereits eine Einbusse von insgesamt über zwei Milliarden Franken in Kauf nehmen.

Der Bundesrat schreibt zudem, dass mit einem generellen Boni-Verbot für alle Mitarbeitenden zwar ein politisches Zeichen hätte gesetzt werden können. Allerdings hätte dieser Schritt aus Sicht der Regierung auch Risiken gehabt: So hätte es zu einer unerwünschten operativen Destabilisierung kommen können, indem der Abwanderungsdruck für Leistungstragende weiter erhöht worden wäre.

UBS ebenso in der Pflicht

Auch die UBS muss handeln. Der Bundesrat hat die Grossbank verpflichtet, ihr Vergütungssystem unter die Lupe zu nehmen. Allgemein solle das Risikobewusstsein als Boni-Kriterium weiterhin angemessen berücksichtigt werden, hiess es. Auch das Einhalten von Verhaltensregeln soll massgebend sein für die Auszahlung von Boni.

Zudem sollen Anreize geschaffen werden, die von der staatlichen Verlustgarantie erfassten Credit-Suisse-Aktiven erfolgreich – also möglichst gewinnbringend – zu verwerten.

Der Entscheid des Bundesrats, alle ausstehenden Boni der drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse zu streichen oder zu kürzen, hat keinen Einfluss auf die Vergütungsstruktur bei der UBS. Das teilte die Grossbank am Mittwoch mit. Die Bank nehme den Entscheid des Bundesrats bezüglich variabler Vergütung bei der Credit Suisse zur Kenntnis. Der Entscheid unterstreiche den «leistungsorientierten Vergütungsansatz» der UBS mit Fokus auf das Risikomanagement.

Durchgesetzt werden die Massnahmen vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD). Dieses werde den Betroffenen das rechtliche Gehör gewähren, bevor es entsprechende Verfügungen zuhanden der Credit Suisse und der UBS erlässt, hiess es. Diese Verfügungen können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Umsetzung der Massnahmen durch die Banken werde von der Finma überprüft.

Mitarbeitende können rechtlich gegen Entscheid vorgehen

Das Bankengesetz sieht vor, dass die Landesregierung bei systemrelevanten Banken Boni-Einschränkungen verhängen kann, wenn der Staat «direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt».

Mitarbeitende, denen Vergütungsanteile nun gestrichen oder gekürzt werden, können einerseits ihre Ansprüche gegen die Bank auf dem Zivilrechtsweg geltend machen, andererseits ebenfalls Beschwerde gegen die Verfügung des EFD an das Bundesverwaltungsgericht erheben.

FDP begrüsst Boni-Kürzungen

Für die FDP ist es richtig, dass die Boni der jetzigen obersten Führungsetage der CS gekürzt werden sollen. Unterstützung findet bei der FDP auch, dass die Verantwortlichen für ihr «Missmanagement» zur Verantwortung gezogen werden und erhaltene Boni zurückzahlen sollen.

In einem Tweet vom Mittwoch auf entsprechende Ankündigungen des Bundesrates schrieb die FDP zudem, dass sie erwarte, dass die UBS «mit dem Geld der Steuerzahler verantwortungsvoll» umgehe.

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(oco/ SDA)

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