Bankomaten gesprengt
Bundesanwaltschaft klagt 45-jährigen Rumänen an

Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen 45-jährigen Rumänen wegen zwei Bankomat-Sprengungen Anklage eingereicht. Er wird verdächtigt, im Dezember 2019 in Sevelen SG und Neftenbach ZH jeweils über 100'000 Franken erbeutet zu haben.
Publiziert: 06.09.2023 um 09:50 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2023 um 10:45 Uhr
Der Angeklagte wird beschuldigt, den Bankomat in Sevelen gesprengt zu haben.
Foto: kantonspolizei st.gallen

Bei der Sprengung eines Bankomats in Sevelen SG am 12. Dezember 2019 soll der Mann zusammen mit einem Komplizen Bargeld in der Höhe von 126'600 Franken gestohlen haben, wie die BA am Mittwoch mitteilte. Ausserdem sei durch die Explosion am Bankomaten und an der Aussenfassade ein Sachschaden in der Höhe von 100'000 Franken entstanden.

Sein mutmasslicher Mittäter, ein 30-jähriger Rumäne, war bereits im Oktober 2021 angeklagt worden. Er wurde erstinstanzlich schuldig gesprochen, im Berufungsverfahren im März 2023 jedoch erfolgte ein Freispruch. Weil die BA beim Bundesgericht Beschwerde einreichte, ist das Verfahren nun dort hängig.

Verletzungen von Personen in Kauf genommen

Am 20. Dezember 2019 soll der Angeklagte dann in Neftenbach ZH einen weiteren Bankomat gesprengt und dabei 103'200 Franken entwendet haben. Der Sachschaden an dem Haus und einem Geschäft werde auf 160'000 Franken geschätzt. Auch bei dieser Tat soll ein mutmassliche Komplize mitgeholfen haben, dieser habe aber noch nicht identifiziert werden können.

Im Verlaufe der Ermittlungen sei der 46-jährige Rumäne international zur Fahndung ausgeschrieben und später in Dänemark verhaftet worden. Er befinde sich seit März 2023 im Strafvollzug. Der Angeklagte habe in beiden Fällen ein «hochexplosives, nicht handhabungssicheres Selbstelaborat» benützt und dadurch «Verletzungen von Personen und Schäden an fremden Eigentum in Kauf» genommen.

70 Fälle hängig


Der Mann wird sich deshalb vor dem Bundesstrafgericht wegen mehrfacher Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, mehrfachem Diebstahl sowie mehrfacher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten müssen.

Die BA führe die Verfahren, weil sie für Sprengstoff-Delikte zuständig sei. Sie beobachteten seit zwei bis drei Jahren eine Häufung von Bankomat-Sprenungen. Zur Zeit seien mehrere Strafverfahren zu rund 70 Fällen hängig.

(SDA)

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